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Telekommunikation


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in Niederösterreich

Förderung des Breitbandausbaus in Niederösterreich - Aufruf zur Einreichung von Projekten

Ziel ist die Steigerung von Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung im ländlichen Raum durch Ausbau und Modernisierung von zuverlässigen, preiswerten, hoch-wertigen und innovativen Breitbandinfrastrukturen.

Gegenstand der Förderung ist die Errichtung und Erweiterung von Breitbandinfrastrukturen, die Errichtung von neuen NGA-Infrastrukturen (Next Generation Access) oder die Modernisierung bestehender Breitbandinfrastrukturen hin zu NGA-Netzen, sowie weiters die Schaffung passiver Breitbandinfrastrukturen.

Die Grundlage der Vergabe von Fördergeldern ist die Sonderrichtlinie  „Breitband Austria Zwanzigdreizehn" des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie.





Gesamtes Fördervolumen in Niederösterreich

€ 4,50 Mio. EU Mittel (ELER)
€ 2,35 Mio. Bund (BMVIT und BMLFUW)
€ 2,35 Mio. Land NÖ
€ 9,20 Mio. Gesamt

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Fördergebiete und deren Fördervolumen

  • Gemeinden mit einer Einwohnerdichte unter 150 Einwohner / km² (650.000 Niederösterreicher)
  • Vergabe  in  7 Losen - (NUTS 3 Regionen): In jedem Los werden die Gemeinden nach ihrer Einwohnerzahl gereiht die derzeit nicht mit NGA fähigen Netzen versorgt werden können (450.000 Einwohner). Die Maximale Fördersumme wurde in den 7 Listen angegeben. Eine Karte der Fördergebiete wurde erstellt. In den weißen Flächen können keine Förderungen geltend gemacht werden.  Grundlage ist die Anlage 2 der Sonderrichtlinie  „BREITBAND AUSTRIA ZWANZIGDREIZEHN" des BMVIT.
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Förderbedingung

Eine Gemeinde gilt dann als versorgt, wenn in dem Fördergebiet mehr als 80% der Gebäude innerhalb von 3 Monaten ab der Bestellung des Kunden mit Bandbreiten die deutlich über den derzeit üblichen Bandbreiten liegen - NGA fähige Netze -  zu einem marktüblichen Preis versorgt werden können. Um überprüfen zu können, ob diese Bedingung erfüllt wurde, hat der Förderwerber geeignete Prüfprotokolle mit Unterschrift des Kunden vorzulegen. Adressen die nicht versorgt werden können, sind als Excel oder als Shape Dateien vorzulegen.

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Vergabe

Pro Los bekommt ein Anbieter die gesamte Fördersumme und verpflichtet sich in dem von ihm angegebenen Gemeinden innerhalb von 2 Jahren ab Förderzusage die Förderbedingung zu erfüllen.  Es bekommt der Förderwerber in einem Los den Zuschlag, der in der Reihenfolge der nicht versorgten Bevölkerung die meisten Gemeinden mit der höchsten Qualität mit den Fördermitteln versorgen kann.
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Unterlagen

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Verfahren

  • Veröffentlichung im Amtsblatt am: 15. März 2011
  • Die Formalvoraussetzungen des Bescheides M03/09-103 der RTR müssen bis zum 2. Mai 2011 eingeleitet worden sein.
  • Die vollständig ausgefüllten Unterlagen (5, 6, 7) mit der Angabe bis zu welcher Gemeinde im jeweiligen Los ausgebaut wird (3) inkl. der Adressen die nicht ausgebaut werden können und je einem unterschriebenen Exemplar der Sonderrichtlinie (1) und dieses Aufrufes (4) sind bis am 16. August 2011 um 12:00 im Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Gesamtverkehrsangelegenheiten Haus 16 Zimmer 16.317 abzugeben.
  • Danach erfolgt die Formalprüfung. Die geprüften und vollständigen Unterlagen werden dann der Bewertungskommission vorgelegt.
  • Mit den sieben ausgewählten Förderwerbern  werden Förderverträge errichtet und durch einen Regierungsbeschluss im Nov. 2011 wirksam.
  • Die ersten Abrechnungen können  im ersten Quartal 2012 zur Förderung vorgelegt werden.
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WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Publikationen

Publikationen zum gewählten Thema finden Sie hier.
Ihre Kontaktstelle des Landes für die Förderung des Breitbandausbaus in NÖ

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Gesamtverkehrsangelegenheiten


DI Christoph Westhauser, E-Mail: post.ru7@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-15560, Fax: 02742/9005-14950

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 16

Lageplan, Adressen aller Dienststellen


Letzte Änderung dieser Seite: 01.07.2011