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Planungen & Beratung


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in Niederösterreich

Wohnstraßen

Wo können Wohnstraßen eingesetzt werden. Die Grundlage ist im § 76b Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung festgehalten. Wo z. B. Freiflächen (Gärten, öffentliche Flächen) fehlen oder nur in geringem Ausmaße vorhanden sind, oder wo Besonderheiten wie Schulen, Seniorenheime oder Geschäfte vorhanden sind, die Fußgängermengen anziehen, können Wohnstraßen eingesetzt werden.

Lesen Sie die Hintergründe dazu im Anhang Leitfaden. Für die Gemeinden sind als Hilfe z. B. Musterverordnungen herunterladbar.


Wohnstraßen Leitfaden (PDF-Datei, 606kb)
Wohnstraßenverordnung für einen Streckenabschnitt (PDF-Datei, 118kb)
Wohnstraßenverordnung für eine Zone (PDF-Datei, 154kb)
Beiblatt zur Verordnung (PDF-Datei, 192kb)


WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Publikationen

Publikationen zum gewählten Thema finden Sie hier.
Ihre Kontaktstelle des Landes für NÖ Verkehrsberatung

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Gesamtverkehrsangelegenheiten


Ing. Christian Hofecker E-Mail: post.ru7@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14047, Fax: 02742/9005-14950

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 16

Lageplan, Adressen aller Dienststellen


Letzte Änderung dieser Seite: 28.03.2012