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Planungen & Beratung


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in Niederösterreich

Halte- und Parkverbote

Wann sind Halte- und Parkverbote, Parkverbote, Ladezonen oder Kurzparkzonen auf Gemeindestraßen sinnvoll? Wann sollen die Verbote gültig sein und für welchen Personenkreis sollen sie gelten? Nach welchen §§ können sie verordnet werden und wer verordnet? Diese und andere Fragen werden im Anhang beantwortet.


3 Beispiele von Halte- und Parkverboten mit klar erkennbarem Sinn
© RU7

Halte- und Parkverbote mit klar erkennbarem Sinn.




WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Publikationen

Publikationen zum gewählten Thema finden Sie hier.
Ihre Kontaktstelle des Landes für NÖ Verkehrsberatung

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Gesamtverkehrsangelegenheiten


Ing. Christian Hofecker E-Mail: post.ru7@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14047, Fax: 02742/9005-14950

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 16

Lageplan, Adressen aller Dienststellen


Letzte Änderung dieser Seite: 18.02.2011