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Bushaltestellen
Sind die Bushaltestellen im Ort den Wunschbewegungen der Bewohner und Besucher entsprechend eingerichtet? Wie bekommt man eine neue Bushaltestelle? Welche Ausstattung gibt es, um die Wertezeit für die Fahrgäste subjektiv zu verkürzen? Wer ist für welche Schritte bei der Einrichtung einer Bushaltestelle zuständig? Wer ist der Erhalter? Lesen Sie über diese Fragen mehr im Anhang.
© RU7
Bushaltestelle Langenlois
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für NÖ Verkehrsberatung
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Gesamtverkehrsangelegenheiten
Ing. Christian Hofecker E-Mail: post.ru7@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14047, Fax: 02742/9005-14950
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 16
Lageplan, Adressen aller Dienststellen
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Gesamtverkehrsangelegenheiten
Ing. Christian Hofecker E-Mail: post.ru7@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14047, Fax: 02742/9005-14950
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 16