Abfallbehandlungsanlagen – Errichtung einer Deponie oder eines Deponieabschnittes

Sie finden hier Informationen über die Errichtung eines Deponieabschnittes. Nutzen Sie die Möglichkeit der Online-Antragstellung bei Anzeigeverfahren!




Allgemeine Informationen

Der Deponieinhaber oder die Deponieinhaberin muss die Errichtung einer Deponie oder eines Deponieabschnittes der zuständigen Stelle anzeigen.

Er oder sie darf erst nach einer positiven Überprüfung durch die zuständige Stelle Abfälle in die Deponie einbringen. Der Inhaber oder die Inhabern der Deponie muss den jeweiligen Stand der Technik einhalten.




Zuständige Stellen

die Abfallwirtschaftsbehörde, die für den Betriebsstandort örtlich zuständig ist

  • als Anlagenbehörde: der Landeshauptmann




Erforderliche Unterlagen

laut Genehmigungsbescheid




Kosten

gebührenfrei




Rechtsgrundlagen




Zum Formular



Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht
Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-15390
Fax: 02742/9005-15280
Letzte Änderung dieser Seite: 1.3.2024
© 2024 Amt der NÖ Landesregierung