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Naturschutz
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Naturschutz 
in Niederösterreich 
Wiese mit blauem Himmel vereinzelt Wolken

Naturschutz - Landesrecht

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NÖ Höhlenschutzgesetz

Großes Mausohr - Wochenstube
Erich Keck

Die Landesregierung kann Höhlen oder Teile von solchen wegen ihres besonderen Gepräges, ihrer naturwissenschaftlichen Bedeutung oder aus ökologischen Gründen durch Verordnung zur besonders geschützten Höhle erklären.

26 solche Höhlen gibt es in Niederösterreich - manche davon sind als Schauhöhlen öffentlich zugänglich. Höhlen sind wichtige Lebensräume für Fledermäuse und ihre Erhaltung ist daher auch für den Artenschutz relevant.


 BESONDERS GESCHÜTZTE HÖHLEN

 

 Bezirk Baden

 
 Allander TropfsteinhöhleSchauhöhle
 Einödhöhle 
 Elfenhöhle 
  

 Bezirk Horn

 
 Teufelslucke 
  
 Bezirk Korneuburg 
 Klafterbrunnerhöhle 
  
 Bezirk Krems 
 Gudenushöhle 
 Eichmayerhöhle 
  
 Bezirk Lilienfeld 
 Türkenloch 
 Taubenloch 
 Kohlerhöhle 
 Geldloch 
  
 Bezirk Neunkirchen 
 Hengstbergleitenschacht 
 Hermannshöhle Schauhöhle
 Raxeishöhle 
  
 Bezirk St. Pölten 
 Trockenes Loch 
 Nixhöhle Schauhöhle
  
 Bezirk Scheibbs 
 Ötscher-Tropfsteinhöhle Schauhöhle
 Hochkarschacht Schauhöhle
 Kartäuserhöhle 
 Lechnerweidhöhle 
 Hirschtränkenhöhle 
 Harnischgang 
  
 Bezirk Wr. Neustadt 
 Excentriqueshöhle 
 Eisensteinhöhle Schauhöhle
 Große Kollerhöhle 
  
 Magistrat Waidhofen/Ybbs 
 Reichenwaldhöhle 

 



Schauhöhlen in Österreich
Verband Österreichischer Höhlenforscher
Landesverein für Höhlenkunde in Wien und NÖ




WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Publikationen

Publikationen zum gewählten Thema finden Sie hier.
Ihre Kontaktstelle des Landes für Rechtliche Grundlagen des Naturschutzes

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Naturschutz


Mag. Karl Hiesberger E-Mail: post.ru5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-15263, Fax: 02742/9005-15220

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 16

Lageplan, Adressen aller Dienststellen

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Letzte Änderung dieser Seite: 09.05.2012