
Naturschutzrecht - von den Anfängen bis heute
Regelungen zu Fischerei, Jagd- und Forstrecht - und somit auch Bestimmungen zum Schutz bestimmter Tiere und Pflanzen - hat es bereits im Mittelalter gegeben.
Die ersten rechtlichen Festlegungen zum Naturschutz in Niederösterreich hat 1868 das Landesgesetz zum Vogel- und Blumenschutz gegeben. Volksschullehrer mussten demnach ihre Schüler über die negativen Folgen des Nestaushebens, Fangens und Tötens von nützlichen Vögeln belehren.
Erstes Naturschutzgesetz Österreichs
Naturschutz fällt laut Bundesverfassung in Gesetzgebung und Vollziehung in die Zuständigkeit der Länder. Niederösterreich hat als erstes Bundesland der 1. Republik 1924 ein eigenes Naturschutzgesetz erlassen. Die Schwerpunkte waren:
1939 wurde in Österreich das Reichsnaturschutzgesetz mit ähnlichen Regelungsgegenständen eingeführt.
2. Republik: Niederösterreich wieder Vorreiter
Wie schon in der ersten Republik war Niederösterreich auch nach 1945 das erste Land, das ein Naturschutzgesetz erlassen hat. Das Gesetz über den Schutz und die Pflege der Natur regelte nun zusätzlich:
Einbeziehung des Gemeinschaftsrechts
Nach einigen Novellen trat schließlich am 1. September 2000 das „NÖ Naturschutzgesetz 2000" in Kraft. Hier sind Bestimmungen der beiden EU-Richtlinien zum Schutz von Arten und Lebensräumen umgesetzt. Auf Basis dieses Gesetzes wurden auch die nachfolgenden Verordnungen erlassen.
Dieses Gesetz bildet die Grundlage für die Errichtung und den Betrieb von Nationalparks in NÖ. Die Erklärung zum Nationalpark erfolgt dann mittels Verordnung.
Gemäß dem Nationalparkgesetz sind in der Verordnung zu regeln:
Bedeutung der Zonen:
Im gesamten Nationalpark sind jeder Eingriff in die Natur und in den Naturhaushalt sowie jede Beeinträchtigung des Landschaftsbildes verboten.
Mit den Verordnungen wird ein parzellengenau angeführtes Gebiet zum Nationalpark erklärt. Weiters enthalten die Verordnungen nähere Bestimmungen zu den von der Nationalparkverwaltung zu erstellenden Managementplänen und zur Erholung im jeweiligen Nationalpark.
Die Landesregierung kann Höhlen oder Teile von solchen wegen ihres besonderen Gepräges, ihrer naturwissenschaftlichen Bedeutung oder aus ökologischen Gründen durch Verordnung zur besonders geschützten Höhle erklären.
26 solche Höhlen gibt es in Niederösterreich - manche davon sind als Schauhöhlen öffentlich zugänglich. Höhlen sind wichtige Lebensräume für Fledermäuse und ihre Erhaltung ist daher auch für den Artenschutz relevant.
BESONDERS GESCHÜTZTE HÖHLEN | |
|---|---|
Bezirk Baden | |
| Allander Tropfsteinhöhle | Schauhöhle |
| Einödhöhle | |
| Elfenhöhle | |
Bezirk Horn | |
| Teufelslucke | |
| Bezirk Korneuburg | |
| Klafterbrunnerhöhle | |
| Bezirk Krems | |
| Gudenushöhle | |
| Eichmayerhöhle | |
| Bezirk Lilienfeld | |
| Türkenloch | |
| Taubenloch | |
| Kohlerhöhle | |
| Geldloch | |
| Bezirk Neunkirchen | |
| Hengstbergleitenschacht | |
| Hermannshöhle | Schauhöhle |
| Raxeishöhle | |
| Bezirk St. Pölten | |
| Trockenes Loch | |
| Nixhöhle | Schauhöhle |
| Bezirk Scheibbs | |
| Ötscher-Tropfsteinhöhle | Schauhöhle |
| Hochkarschacht | Schauhöhle |
| Kartäuserhöhle | |
| Lechnerweidhöhle | |
| Hirschtränkenhöhle | |
| Harnischgang | |
| Bezirk Wr. Neustadt | |
| Excentriqueshöhle | |
| Eisensteinhöhle | Schauhöhle |
| Große Kollerhöhle | |
| Magistrat Waidhofen/Ybbs | |
| Reichenwaldhöhle |