Das Landesgesetzblatt für das Land NÖ besteht aus auswechselbaren Blättern (Lose-Blatt-Sammlung) und ist systematisch gegliedert.
Dieses System garantiert, dass
Falls Sie eine Rechtsvorschrift aus dem Landesgesetzblatt für das Land Niederösterreich zitieren, ersuchen wir Sie folgende Zitierregel einzuhalten:
müssen angegeben werden d.h.:
Soll auf NÖ Landesvorschriften dynamisch verwiesen werden, so muss die Fassungsbezeichnung entfallen (z.B.LGBl.0001). Soll auf NÖ Landesvorschriften statisch verwiesen werden, so muss die Fassungsbezeichnung an die Gliederungszahl angefügt werden (z.B.LGBl.0001-13).
Das Beschlussdatum wird nicht zitiert.