
Das Land Niederösterreich erstellt und beschafft im und für den eigenen Wirkungsbereich geographische Basis und geographische Fachdaten - im Folgenden kurz als „Daten" bezeichnet. Das Land Niederösterreich ist Inhaber des ausschließlichen Werknutzungsrechtes hinsichtlich aller zur Weitergabe bestimmten Daten.
Das Land Niederösterreich ist eine öffentliche Stelle i.S.d. § 19 Zi. 1 NÖ Auskunftsgesetzes. Es besteht eine Verpflichtung zur nicht diskriminierenden Weitergabe von Daten nach Maßgabe des § 20 Abs. 1 NÖ Auskunftsgesetz. Das Begehren auf Weiterverwendung von Daten hat grundsätzlich auf schriftlichem Wege zu erfolgende (Datenantrag).
Vom Land Niederösterreich werden grundsätzlich folgende Produkte angeboten:
Durch die Bestellung und Nutzung des Produktangebotes des Landes Niederösterreich nimmt der Besteller/Nutzer der Daten die allgemeinen Geodatennutzungsbedingungen des Landes Niederösterreich zustimmend zur Kenntnis.
Eine vollständige Auflistung aller verfügbaren und bestellbaren Daten sowie deren Nutzungsentgelte sind in der Geodatenpreisliste zu finden.
Folgende Geodatenformate werden durch das Land Niederösterreich standardmäßig angeboten:
Vektordaten:
Rasterdaten
Attributdaten:
Datenbankformate in Access/SQL Server bzw. Oracle kompatibler Form