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in Niederösterreich

Nutztiere

Das Bundestierschutzgesetz sieht in der ersten Tierhaltungsverordnung Mindestanforderungen für die Haltung von Nutztieren vor, sowie Art und Nachweis der Sachkunde von Betreuungspersonen und sonstigen sachkundigen Personen, die an diesen Tieren zulässigen Eingriffe vornehmen dürfen. 


Für die Vollziehung des Tierschutzgesetzes ist die Bezirksverwaltungsbehörde zuständig. Der Amtstierarzt wird als Amtssachverständiger für Tierschutzprobleme herangezogen. Die administrative Bearbeitung und die Berichtslegung an die EU liegen bei der Abteilung Naturschutz.




WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für Nutztierhaltung

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Naturschutz


Dipl.-Ing. Martina Langanger-Kriegler E-Mail: post.ru5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-15236, Fax: 02742/9005-15220

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 16

Lageplan, Adressen aller Dienststellen


Letzte Änderung dieser Seite: 08.01.2009