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Landwirtschaft


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Landwirtschaft
in Niederösterreich

Förderung - Antrag des SVB-Zuschusses

  

Beschreibung:

Die Gewährung eines Zuschusses zu den Sozialversicherungsbeiträgen für hauptberuflich beschäftigte Angehörige in der Land- und Forstwirtschaft verfolgt das Ziel, Familienangehörige für die spätere Betriebsführung vorzubereiten und eine entsprechend gute land- und forstwirtschaftliche Grundausbildung sicherzustellen.

Formular:

Förderantrag (Einreichung für 2012)

Notwendige Unterlagen:

Die Antragstellung ist elektronisch einzubringen (siehe oben).
Die Details sind dem Merkblatt zu entnehmen. Die Antragstellung ist im Jahr 2012 von 9.  Jänner 2012 bis 30. September 2012 möglich.
Danach erfolgt ein Abgleich mit den Daten der Sozialversicherungsanstalt der Bauern und die Prüfung der Anträge bezüglich Versicherungsmonaten und Qualifizierungsnachweis. Die erforderlichen Qualifizierungsnachweise sind durch Zeugniskopien (können ebenso Online hochgeladen werden) zu erbringen.

BEI NICHTERBRINGUNG DER NACHWEISE INNERHALB EINES MONATS NACH EINREICHUNG GILT DER ANTRAG ALS ZURÜCKGEZOGEN UND WIRD NICHT  WEITER BEARBEITET!

 

Besondere Hinweise:

FörderwerberIn
Natürliche Personen, die BetriebsführerInnen eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes in Niederösterreich sind und im Bemessungsjahr (dem Förderjahr vorangegangenes Jahr)  eine/n Angehörige/n mindestens 6 Monate vollbeschäftigt haben.

Fördervoraussetzungen
Bei den beschäftigten Angehörigen muss es sich um leibliche Kinder, Enkel, Wahl- od. Stiefkinder, Schwiegerkinder der Betriebsführerin bzw. des Betriebsführers handeln.
In den für die Förderungsberechtigung maßgeblichen Beschäftigungszeiten muss für den Angehörigen eine Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung nach dem BSVG bei der Sozialversicherungsanstalt der Bauern bestanden haben.
Für Zeiten der Beschäftigung außerhalb des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes sowie für die Zeiten des Besuches einer mittleren oder höheren Schule bzw. einer Universität besteht keine Fördermöglichkeit.
Damit über dem 20. Lebensjahr bis zum 24. Lebensjahr (siehe auch Merkblatt) die Förderung möglich ist, muss der beschäftigte Angehörige den Abschluss einer geeigneten Facharbeiterausbildung nachweisen.
Für beschäftigte Angehörige über dem 24. Lebensjahr  bis zum 27. Lebensjahr (siehe auch Merkblatt) muss die Ablegung einer für die Bewirtschaftung geeigneten Meisterprüfung oder der Abschluss einer höheren land- und forstwirtschaftlichen Bundesanstalt bzw. einer agrarischen Fachhochschule oder einer entsprechenden Studienrichtung an der Universität für Bodenkultur beigebracht werden, damit eine Förderung möglich ist.

Die Auszahlung der Fördermittel für alle positiv zu erledigenden Anträge erfolgt jeweils am Ende des Jahres der Antragstellung. 

Fristen:

Die Anträge können beginnend vom 9. Jänner 2012 bis spätestens 30. September 2012 für das Bemessungsjahr 2011 Online beantragt werden! (siehe Förderantrag oben)

Kosten:

 keine

Zuständigkeit:

 Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Landwirtschaftsförderung





WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für den SVB-Zuschuss

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Landwirtschaftsförderung


Ing. Gerhard Ankerl E-Mail: post.lf3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005/12776, Fax: 02742/9005-13535

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 12

Lageplan, Adressen aller Dienststellen


Letzte Änderung dieser Seite: 10.01.2012