Schutzwald ist Schadensprävention!
Förderungsvorrausetzung ist die Ausarbeitung eines Projektes in Abstimmung mit der zuständigen Bezirksforstinspektion.
Die Förderung beträgt bis zu 90 % der anerkannten Nettokosten.
Waldbauliche Maßnahmen
Gefördert werden vorbereitende Maßnahmen zur Bestandesbegründung, Aufforstungen, Förderung und Ergänzung wertvoller Naturverjüngung, Kultursicherung und Pflege, die Bringung mit Seilkränen oder anderen zeitgemäßen boden- oder bestandesschonenden Verfahren sowie die Errichtung von Kontrollzäunen.
Bei Laubwaldaufforstungen beträgt die Förderung maximal 90 %, bei Laub-Nadel-Mischwald und Nadelwaldaufforstungen maximal 75 % der anerkannten Nettokosten.
Begleitende Maßnahmen
Gefördert werden Maßnahmen zum Schutz der Verjüngung gegen Schneeschub und/oder Steinschlag, die Herstellung von Bermen, Errichtung von einfachen technischen Werken, das Querfällen von Bäumen und deren Verankerung, Begehungssteige, Trennung von Wald und Weide und die Verbesserung von infrastrukturellen Einrichtungen (Lagerplätze).
Die Förderung von Projektplanung, Projektmanagement und Projektbetreuung ist ebenfalls möglich.
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Forstwirtschaft (LF4)
Dipl.-Ing. Florian Gruber, E-Mail: post.lf4@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13392, Fax: 02742/9005-13620
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 12