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Richtlinien und Voraussetzungen




Arten der Förderung

Nicht nur Finanzierungsbeiträge helfen in der Realisierung von Projekten. Engagierte Beratung ist ein Service, der allen Kunstschaffenden angeboten wird und gerade in den Anfangsphasen eines Projektes wichtig ist. Diese bezieht sich vor allem auf rechtlich-kaufmännische Fragen (Wahl der Rechtsträgerschaft, Steuerliche Fragen, Kalkulationshilfe, Beratung in der Finanzierung, Standortfragen etc.) ohne die inhaltlichen zu vernachlässigen.

Die Abteilung Kunst und Kultur kann - bei Vorliegen aller Voraussetzungen - die Verwirklichung von künstlerischen, kulturellen und Bildungsprojekten mit einem Finanzierungsbeitrag oder Darlehen unterstützen.

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Voraussetzungen für einen Finanzierungsbeitrag des Landes

Ein Finanzierungsbeitrag des Landes Niederösterreich kann vergeben werden, wenn das Projekt einen bedeutenden Beitrag zur Stärkung von Kultur und Bildung im Land Niederösterreich leistet.

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Verpflichtungen der FörderwerberInnen

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Rechtliche Grundlagen

Die Vergabe von Förderungen erfolgt auf Grundlage

des NÖ Kulturförderungsgesetzes 1996 (pdf-Datei, 126 kb),
und
der Richtlinien für die Förderung nach dem NÖ Kulturförderungsgesetz 1996 (pdf-Datei, 17 kb).

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WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für weitere Auskünfte von Förderungen

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Kunst und Kultur


E-Mail: post.k1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13113, Fax: 02742/9005-13029

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 2

Lageplan, Adressen aller Dienststellen