
Nicht nur Finanzierungsbeiträge helfen in der Realisierung von Projekten. Engagierte Beratung ist ein Service, der allen Kunstschaffenden angeboten wird und gerade in den Anfangsphasen eines Projektes wichtig ist. Diese bezieht sich vor allem auf rechtlich-kaufmännische Fragen (Wahl der Rechtsträgerschaft, Steuerliche Fragen, Kalkulationshilfe, Beratung in der Finanzierung, Standortfragen etc.) ohne die inhaltlichen zu vernachlässigen.
Die Abteilung Kunst und Kultur kann - bei Vorliegen aller Voraussetzungen - die Verwirklichung von künstlerischen, kulturellen und Bildungsprojekten mit einem Finanzierungsbeitrag oder Darlehen unterstützen.
Ein Finanzierungsbeitrag des Landes Niederösterreich kann vergeben werden, wenn das Projekt einen bedeutenden Beitrag zur Stärkung von Kultur und Bildung im Land Niederösterreich leistet.
Schriftliches Ansuchen: Das Ansuchen um eine materielle Förderung, also einen Finanzierungsbeitrag des Landes Niederösterreich, muss in schriftlicher Form unter Verwendung eines Formulars erfolgen.
Vollständige Angaben: Das Formular muss vollständig ausgefüllt werden. Neben Angaben zur Person des Förderwerbers / der Förderwerberin sind vor allem Auskünfte über den Projektinhalt, den Ort und Zeitraum der Durchführung des Projekts zu erteilen.
Eigenhändige Unterfertigung: Das Formular kann elektronisch ausgefüllt werden, muss aber nach der eigenhändigen Unterfertigung am Postwege oder per Fax an die Abteilung Kunst und Kultur, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, gesandt werden.
Darstellung der Kosten und Finanzierungsplan: Wichtig ist die detaillierte Darstellung der mit dem Projekt verbundenen Kosten (am besten auf Grundlage von Kostenvoranschlägen) und der geplanten Finanzierung des Projekts. Ein Ansuchen um Förderung eines Projekts hat nur bei Darstellung eines realistischen Finanzierungsplanes (auch hinsichtlich der bei der Abteilung Kunst und Kultur angesuchten Förderungshöhe) und bei Vorhandensein der budgetären Bedeckung seitens des Landes Niederösterreich Aussicht auf Erfolg.
Die Vergabe von Förderungen erfolgt auf Grundlage
des NÖ Kulturförderungsgesetzes 1996 (pdf-Datei, 126 kb),
und
der Richtlinien für die Förderung nach dem NÖ Kulturförderungsgesetz 1996 (pdf-Datei, 17 kb).