Beschreibung: | Im Folgenden finden Sie Informationen über eine Herstellungsförderung im Bereich Film. |
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Formular: | Antragsformular - Ansuchen um Förderung wissenschaftlicher oder künstlerischer Projekte, (pdf, 348kb) zum Herunterladen. Die pdf-Datei ist am Bildschirm ausfüllbar. Für das Format PDF benötigen Sie den kostenlosen PDF-Viewer.
ACHTUNG: Einträge in dieses Formular können NICHT GESPEICHERT werden. Bitte entweder AUSDRUCKEN und auf Papier ausfüllen oder im Rechner IN EINEM ARBEITSGANG ausfüllen und anschließend AUSDRUCKEN. |
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| Voraussetzungen: | - Allgemeine Voraussetzungen: diese entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien.
- Inhaltliche Voraussetzungen für eine Förderung (siehe Aktivitäten)
Als wesentliche Entscheidungskriterien für die Zuerkennung einer Herstellungsförderung durch das Land Niederösterreich gelten neben den allgemeinen, formalen Förderkriterien auch künstlerische und wirtschaftliche Faktoren, die einzeln oder in Kombination bewertet werden. - Einhaltung sonstiger nationaler und internationaler Rechtsgrundlagen
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| Gutachtergremium für Filmfinanzierung: | Gemäß § 6 Abs. 2 des NÖ Kulturförderungsgesetzes 1996 hat sich die Landesregierung bei der Beurteilung des Projektes des Sachverständigenwissens einer Einzelperson innerhalb oder außerhalb des Amtes der Landesregierung, eines Gutachtergremiums oder eines Dachverbandes eines Teilbereiches der Kultur zu bedienen.
Derzeit gehören dem von der NÖ Landesregierung am 24. November 2009 bestellten Gutachtergremium für den Zeitraum 2010 bis 2012 folgende Personen an:
- Mag. Doris Grundei, Eco-Plus
- Dr. Gebhard König
- Christoph Madl, MAS, Niederösterreich-Werbung
- Mag. Kerstin Parth, Österreichische Filmgalerie Krems
- Mag. Christian Salzmann, Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Pressedienst
Aus verwaltungsökonomischen Gründen können Projekte mit einer Antragshöhe bis zu € 20.000,00 von der Abteilung Kunst und Kultur selbst beurteilt werden. Die in dieser Form getroffenen Entscheidungen werden danach dem Gutachtergremium für Filmfinanzierung zur Kenntnis gebracht. |
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| Notwendige Unterlagen: | zusätzlich zum Antragsformular: 1) Branchenübliche Kalkulation inklusive Finanzierungsplan (siehe folgende Links):
- bei Kunstfilm - Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
- bei Kinofilm (programmfüllend) - Österreichisches Filminstitut inklusive NÖ-Effekt
- bei TV-Film - Fernsehfonds Austria inklusive NÖ-Effekt
Die Finanzunterlagen sind so zu gestalten, dass sie nicht den Fördervoraussetzungen, -bedingungen und -auflagen anderer Institutionen, die gemäß Finanzierungsplan an dem eingereichten Projekt beteiligt sind, entgegenstehen.
2) Finanzierungsbestätigungen: bereits vorhandene Kopien sind dem Finanzierungsplan gemäß Antragsformular beizulegen. 3) Formale Unterlagen laut Formular für Ansuchen (z.B. bei eingetragener Firma: Gewerbe- berechtigung, Firmenbuchauszug) Filmkünstler bzw. Filmkünstlerinnen benötigen keinen Nachweis der Gewerbeberechtigung bzw. Firmenbuchauszug, solange sie Projekte umsetzen, die einer nicht kommerziellen Verwertung zugeführt werden (Festivalteilnahmen, nicht kommerzielle Vorführungen etc.).
4) weitere Unterlagen zum Projekt (Pdf-Datei, 18 Kb) |
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| Niederösterreich-Effekt: | Es gelten folgende Richtsätze bei der Herstellung von Filmprojekten in Bezug auf den Niederösterreich-Effekt:
Dokumentarfilm: 100% der Förderhöhe
Spielfilm: 150% der Förderhöhe
Fernsehserien: mindestens 200% der Förderhöhe
Zusätzlich werden neben den kulturellen auch die touristischen Aspekte beurteilt. Information zu anrechenbaren Kosten für den NÖ-Effekt: folgende Kostenliste (pdf-Dabei, 17 Kb) .
- Der Bereich Dokumentarfilm kann auch den Förderbereich Kunstfilm betreffen. Beraten Sie sich bitte im Zuge der Einreichung des Förderungsansuchens mit der Abteilung Kunst und Kultur.
- Nicht förderbar sind Wirtschaftsfilme (PR, Image, Industrie, Werbung, Messe, Tourismusregionen), die einen Auftraggeber haben, sowie außerberufliches Filmschaffen.
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| Fristen, Förderungsmitteilungen: | Eine Einreichung ist jederzeit möglich
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