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Gesundheitsvorsorge & Forschung


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Gesundheitsvorsorge & Forschung
in Niederösterreich

Die Trinkwasserkontrolle

Informationen für Betreiber von Wasserversorgungsanlagen

In rechtlicher Hinsicht wird in Österreich das Trinkwasser durch die beiden Rahmengesetze Wasserrechtsgesetz und Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) geregelt. Einerseits geht es um den Schutz der Trinkwasserversorgung und andererseits um den Schutz des Lebensmittels selbst.

Die Qualität der Trinkwassers, unserem wichtigsten Lebensmittel, wird in Niederösterreich durch die Mitarbeiter der Trinkwasseraufsicht der Abteilung Umwelthygiene überwacht. Die rechtlichen Grundlagen sind im LMSVG und in der Trinkwasserverordnung (TWV) verankert.


Das Aufgabenspektrum der Trinkwasseraufsicht

In Niederösterreich werden alle Wasserversorgungsanlagen, bei denen Trinkwasser gemäß den Bestimmungen des LMSVG in Verkehr gebracht wird, durch die Trinkwasseraufsicht überwacht.

Zu den Kontrollaufgaben der Trinkwasseraufsicht gehören:

  • Revisionen bei den Wasserversorgungsanlagen
  • Probenahmestellenfestlegung nach der Trinkwasserverordnung
  • amtlich Probenahmen
  • Überwachung der Eigenkontrolle

mehr Informationen über die Tätigkeit der Trinkwasserkontrolle, über die Sorgfaltspflicht von Betreibern von Wasserversorgungsanlagen, über das Lebensmittelrecht sowie über facheinschlägige Diplomarbeiten finden Sie im Downloadbereich.


Beratung für Betreiber von Wasserversorgungsanlagen

Wir kontrollieren nicht nur Wasserversorgungsanlagen, sondern wir beraten Sie auch gerne.

Wenn Sie Fragen zu Ihren Anlagenteilen wie z.B. Quellsammelschacht, Hochbehälter, Desinfektionsanlage usw. haben oder wenn Sie bei ihrer Wasserversorgungsanlage ein Hygieneproblem haben, setzen Sie sich mit einer unserer Dienststellen in Verbindung.


Informationen zu Anträgen auf Reduzierung des Untersuchungsumfanges

Am 7. Juli 2006 ist die Änderung der Trinkwasserverordnung in Kraft getreten. Damit werden wesentlich höhere Anforderungen an den Untersuchungsumfang und die Untersuchungshäufigkeit bei Wasserversorgungsanlagen die mehr als 100 m³ Wasser pro Tag abgeben bzw. die mehr als 500 Personen mit Trinkwasser versorgen, gestellt. Im Downloadbereich finden Sie nähere Informationen sowie das Antragsformular für die Reduzierung des Untersuchungsumfanges dazu.






Letzte Änderung dieser Seite: 21.03.2011