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Pilzberatung
Wir können Sie über Pilze beraten, die in der Speisepilzverordnung angeführt sind. Nach Möglichkeit versuchen wir auch über Pilze, die nicht in dieser Verordnung aufgelistet sind, Auskunft zu geben.
Für die Bestimmung sind die Pilze in möglichst frischem Zustand und vollständig, d.h. mit Hut und dem ganzen Stiel vorzulegen. Teile von Pilzen können wegen fehlender Erkennungsmerkmale nicht mit Sicherheit bestimmt werden.
Setzen Sie sich vorher mit den Beratungsstellen der Lebensmittelkontrolle in Verbindung.
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung LF5
E-Mail: post.lf5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12689, Fax: 02742/9005-15260
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 12
Lageplan, Adressen aller Dienststellen
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung LF5
E-Mail: post.lf5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12689, Fax: 02742/9005-15260
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 12