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Gesundheitsvorsorge & Forschung


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Gesundheitsvorsorge & Forschung
in Niederösterreich

Pilzberatung

Wir können Sie über Pilze beraten, die in der Speisepilzverordnung angeführt sind. Nach Möglichkeit versuchen wir auch über Pilze, die nicht in dieser Verordnung aufgelistet sind, Auskunft zu geben.

Für die Bestimmung sind die Pilze in möglichst frischem Zustand und vollständig, d.h. mit Hut und dem ganzen Stiel vorzulegen. Teile von Pilzen können wegen fehlender Erkennungsmerkmale nicht mit Sicherheit bestimmt werden.

Setzen Sie sich vorher mit den Beratungsstellen der Lebensmittelkontrolle in Verbindung.

 




WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Publikationen

Publikationen zum gewählten Thema finden Sie hier.
Ihre Kontaktstelle des Landes für Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung LF5


E-Mail: post.lf5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12689, Fax: 02742/9005-15260

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 12

Lageplan, Adressen aller Dienststellen


Letzte Änderung dieser Seite: 16.02.2012