Sie sind hier: Home » Gesundheit / Gesundheitsvorsorge & Forschung » Lebensmittelkontrolle für Konsumenten » Schlechte Ware gekauft, was nun?
Schlechte Ware gekauft - Was nun?
Für den Fall, dass erst später bemerkt wird, dass die eingekaufte Ware Mängel aufweist, ein paar Tipps zur Vorgehensweise.
- Reklamieren Sie die Ware im Geschäft!
- Bleiben Sie sachlich. Emotionen führen in der Regel zu keinem Ergebnis.
- Verhandeln Sie nicht mit dem Verkaufspersonal, sondern verlangen Sie den/die InhaberIn oder FilialleiterIn. Tragen Sie Ihre Beschwerde vor und verlangen Sie, dass die Ware umgetauscht wird. Jeder redliche Kaufmann wird diesem Wunsch nachkommen.
- Wird Ihrem Wunsch nicht entsprochen bzw. passiert es häufiger, dass Ihnen ein Geschäft mangelhafte Ware verkauft oder könnte Ihnen möglicherweise dadurch sogar ein gesundheitlicher Schaden erwachsen, verständigen Sie die nächstgelegene Dienststelle der Lebensmittelaufsicht per Telefon oder E-Mail.
Die Lebensmittelkontrolle wird den Betrieb überprüfen und die verdächtige Ware der zuständigen Lebensmitteluntersuchungsanstalt zur Begutachtung übermitteln. Beanstandungen werden zur Anzeige gebracht.
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung LF5
E-Mail: post.lf5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12689, Fax: 02742/9005-15260
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 12
Lageplan, Adressen aller Dienststellen
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung LF5
E-Mail: post.lf5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12689, Fax: 02742/9005-15260
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 12