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Privatkindergärten - Förderung im Rahmen des verpflichtenden Kindergartenjahres
In Niederösterreich besteht ab Herbst 2009 die gesetzliche Verpflichtung, im Jahr vor Beginn der Schulpflicht einen Kindergarten zu besuchen.
Die Verpflichtung besteht für einen halbtägigen Besuch und ist kostenlos. Absolviert ein Kind das verpflichtende Kindergartenjahr in einem Privatkindergarten, so kann dafür beim Land NÖ eine Förderung aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen beantragt werden
Richtlinien (PDF-Datei, 70kb)
Antrag (PDF-Datei, 157kb)
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Schulen und Kindergärten
E-Mail: post.k5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13237, Fax: 02742/9005-13595
3109 St. Pölten, Tor zum Landhaus, Wiener Straße 54
Lageplan, Adressen aller Dienststellen
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Schulen und Kindergärten
E-Mail: post.k5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13237, Fax: 02742/9005-13595
3109 St. Pölten, Tor zum Landhaus, Wiener Straße 54