Förderung Nachmittagsbetreuung
Eltern, die ihr Kind auch am Nachmittag im Kindergarten betreuen lassen, bekommen unter Berücksichtigung des Familieneinkommens einen Zuschuss zum Kostenbeitrag.
Hier können Sie den Antrag mit den Richtlinien (pdf-Datei, 300 kb) herunterladen.
Bekanntgabe von Änderungen
Wenn sich in den im Antrag gemachten persönlichen Angaben (z.B. Adresse, Kontonummer, ...), dem Betreuungsausmaß (wenn sich dadurch der Kostenbeitrag ändert) oder dem Einkommen der im Haushalt lebenden Personen eine Änderung ergibt, geben Sie diese bitte mit einer Änderungsmeldung (pdf-Datei, 230 kb) bekannt.
Nachmittagsbetreuung in den Ferien
Sollten Sie für Ihr Kind auch Nachmittagsbetreuung während der Kindergartenferien im Sommer in Anspruch nehmen, geben Sie das bitte mit dem
Antrag für den Zuschuss zur Ferienbetreuung (pdf-Datei, 230 kb)
im Laufe des 2. (Kindergarten)Halbjahres bekannt.
Diese Formulare sind auch in den NÖ Landeskindergärten und Gemeindeämtern erhältlich.
Verordnung über die Herabsetzung des Kostenbeitrages der Eltern, LGBl. 5060/3
Verordnung LGBl. 5060/3
Verordnung über die Herabsetzung des Kostenbeitrages der Eltern, LGBl. 5060/3
Antrag Nachmittagsbetreuung (pdf, 944.4 KB)
Änderungsmeldung (pdf, 239.9 KB)
Antrag für den Zuschuss zur Ferienbetreuung (pdf, 1902.3 KB)
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Schulen und Kindergärten
E-Mail: post.k5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-15515, Fax: 02742/9005-13595
3109 St. Pölten, Tor zum Landhaus, Wiener Straße 54, Stiege A