
Der Bildungsplan für Kindergärten beschreibt die pädagogischen Grundlagen, Grundsätze und Bildungsprozesse im Kindergartenalter > mehr
Hier finden Sie die Broschüre "Vom Kindergarten zur Schule" und "Mein Kind kommt in den Kindergarten" > mehr
Vorgangsweise bei der Errichtung eines Landeskindergartens bzw. eines Privatkindergartens und Voraussetzungen dafür. > mehr
Förderung für Privatkindergärten, wenn Kinder den gesetzlich verfplichtenden kostenlosen Halbtagesbesuch im Privatkindergarten absolvieren > mehr
Der Kindergarten soll die Erziehung in der Familie unterstützen und ergänzen. Sie können Ihr Kind in einem NÖ Landeskindergarten oder in einem Privatkindergarten anmelden. > mehr
Der baulich fertig gestellte Kindergarten bzw. die Kindergartengruppe darf nur mit Bewilligung der Landesregierung in Betrieb genommen werden. > mehr
Leih-Bibliothek der Abteilung Kindergärten > mehr
Ansprechpartnerinnen bei pädagogischen Fragen im Kindergarten > mehr
Sammlung wichtiger Formulare für NÖ Kindergartenpädagogen/Kindergartenpädagoginnen zum Herunterladen > mehr
Förderung des Landes für das Kindergartenpersonal > mehr
Sammlung der Landesgesetzblätter und Erlässe zum Thema Kindergarten in NÖ > mehr
Zur Erprobung neuer pädagogischer oder organisatorischer Maßnahmen können im Kindergarten Versuche in Kindergärten durchgeführt werden > mehr
Das Land NÖ kann zu den Kosten der Nachmittagsbetreuung im Kindergarten einen Zuschuss gewähren. Die Höhe der Förderung ist vom Familieneinkommen abhängig. > mehr
Baupläne von Neu-, Zu- und Umbauten für Kindergärten müssen durch die Landesregierung genehmigt werden. > mehr
Hier finden Sie Formulare, Unterlagen für Praktika im Kindergarten > mehr
Projekt zum Kennenlernen der Nachbarn, ihrer Bräuche, der tschechischen Sprache > mehr
Projekt zum Kennenlernen der Nachbarn, ihrer Bräuche, der slowakischen Sprache > mehr
Bei Zuzug von kindergartenpflichtigen Kindern kann um Überschreitung der Gruppenhöchstzahl angesucht werden > mehr
Häusliche Erziehung im Kindergartenpflichtjahr > mehr
Die Aufhebung der Widmung von Gebäuden und Liegenschaften für Kindergartenzwecke ist der Landesregierung anzuzeigen. > mehr
Die Verwendung von Gebaeuden und Liegenschaften eines Kindergartens für andere Zwecke bedarf der Bewilligung der Landesregierung. > mehr