Jugendwohlfahrt
Zu den Hauptanliegen der Jugendwohlfahrt zählt die Stärkung der Erziehungskraft der Familie als unabdingbare Voraussetzung für eine optimale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen.
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Aufgaben und Arbeitsfelder
der Jugendwohlfahrt in NÖ > mehr
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Jugendwohlfahrt - Eignungsfeststellung zur Erfüllung privatrechtlicher Aufgaben
Einrichtungen der freien Jugendwohlfahrt dürfen privatrechtliche Aufgaben der öffentlichen Jugendwohlfahrt besorgen, wenn ihre Eignung mit Bescheid festgestellt ist. > mehr
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Jugendwohlfahrt - Eignungsfeststellung zur Erfüllung privatrechtlicher Aufgaben - Änderungsanzeige
Folgende Umstände sind meldepflichtig: > mehr
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Kinder- und Jugendheime sowie sonstige Einrichtungen - Änderungsanzeige
Folgende Umstände sind meldepflichtig: > mehr
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Kinder- und Jugendheime sowie sonstige Einrichtungen - Bewilligung zur Errichtung und Betrieb
Kinder- und Jugendheime sowie sonstige Einrichtungen benötigen eine Bewilligung. > mehr
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Pauschale Förderung von sozialen Diensten der freien Jugendwohlfahrt
Informationen zur pauschalen Förderung von sozialen Diensten der freien Jugendwohlfahrt > mehr
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für Jugendwohlfahrt
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Jugendwohlfahrt
E-Mail: post.gs6@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-16416 (Sekretariat), Fax: 02742/9005-16120
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 14
Lageplan, Adressen aller Dienststellen
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Jugendwohlfahrt
E-Mail: post.gs6@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-16416 (Sekretariat), Fax: 02742/9005-16120
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 14