
| |
|---|---|
Beschreibung: | Ziel der NÖ Bildungsförderung ist die berufsspezifische Weiterbildung in unserem Bundesland zu unterstützen und zur Arbeitsplatzsicherung in der Privatwirtschaft beizutragen. Daher unterstützt das Land ArbeitnehmerInnen, die einen berufsspezifischen Weiterbildungskurs bei einem in Niederösterreich zertifizierten bzw. anerkannten Bildungsträger (Kursinstitut) absolviert haben, durch einen finanziellen Zuschuss in der Höhe von 50 % bzw. 80 % der Kurskosten bis zu maximal € 2.640,-- innerhalb von 6 Jahren ab Erstantragstellung |
Formular: | |
| Voraussetzungen: | 1. AntragstellerInnen der folgenden Personengruppen werden gefördert:
2. AntragstellerInnen müssen die österreichische Staatsbürgerschaft oder die eines anderen EWR-Mitgliedstaates besitzen. Diesen Personengruppen gleich gestellt sind:
3. Der Hauptwohnsitz muss seit mindestens 3 Monaten vor Kursbeginn in Niederösterreich liegen. 4. Ein berufsspezifischer Weiterbildungskurs, absolviert bei einem zertifizierten bzw. anerkannten Bildungsträger. Maßgeblich ist der zum Zeitpunkt der Antragstellung ausgeübte Beruf. 5. Die berufsspezifische Weiterbildung muss zur Arbeitsplatzsicherung erfolgen. 6. Die AntragstellerInnen müssen die Kurskosten teilweise oder zur Gänze selbst getragen haben. |
| Notwendige Unterlagen: | Grundsätzlich sind neben den im Formular vorgesehenen Angaben keine ergänzenden Unterlagen erforderlich. |
| Organisatorischer Ablauf der Antragstellung: |
|
| Besondere Hinweise: | Sie füllen als KursteilnehmerIn das Online-Formular aus. Ihr Kursinstitut ist im elektronischen Formular angeführt und kann ausgewählt werden. Durch den Button „Weiterleiten an das Kursinstitut" wird ein Link per E-Mail an Ihr Kursinstitut geschickt. Das Kursinstitut hat dann die Möglichkeit durch Beisetzung seines Codes zu bestätigen, dass der betreffende Kurs von Ihnen besucht und die Kurskosten von Ihnen bezahlt worden sind. Vom Kursinstitut wird im elektronischen Wege Ihr Antrag direkt an uns weitergeleitet. Die Anträge müssen innerhalb der Einreichfrist, das sind spätestens drei Monate nach Ende des Kurses, bei uns eingelangt sein. Mit der vollelektronischen Abwicklung wird für Sie und Ihr Kursinstitut die Antragstellung wesentlich einfacher. Beilagen zu den Anträgen sind nicht erforderlich, die schriftliche Kursbestätigung entfällt und die Bearbeitung der Anträge erfolgt wesentlich rascher, weil es keine Postlaufzeiten mehr gibt. |
| Fristen: | Die Anträge müssen bis spätestens 3 Monate nach Ende des Kurses beim Amt der Landesregierung eingelangt sein. |
| Kosten: | Für die Antragstellung fallen keine Kosten an. |
| Zuständigkeit: | Für Auskünfte und als Einbringungsstelle für Anträge stehen die jeweiligen Kursinstitute der AntragstellerInnen zur Verfügung. |
| Fragen & Antworten (FAQ): | siehe häufig gestellte Fragen zur Bildungsförderung |
die im Rahmen der NÖ Bildungsförderung anerkannt werden (Cert-NÖ oder sonstige Anerkennung)
Hinweis: Handelt es sich bei dem Bildungsträger um eine öffentliche Universität, eine öffentliche Schule oder eine Interessenvertretung (Kammer), so ist keine Zertifizierung erforderlich. Sollten Sie daher eine derartige Einrichtung in der Liste der zertifizierten Institute nicht finden, dann wenden Sie sich bitte an die unten angeführten Kontaktstellen des Landes NÖ und die Liste der zertifizierten Institute wird aufgrund dieses Anlassfalles ergänzt.