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Bildungsförderung - Antrag

Förderung - Antrag (für Einreichung ab 1. 4. 2010)

 

Beschreibung:

Ziel der NÖ Bildungsförderung ist die berufsspezifische Weiterbildung in unserem Bundesland zu unterstützen und zur Arbeitsplatzsicherung in der Privatwirtschaft beizutragen.

Daher unterstützt das Land ArbeitnehmerInnen, die einen berufsspezifischen Weiterbildungskurs bei einem in Niederösterreich zertifizierten bzw. anerkannten Bildungsträger (Kursinstitut) absolviert haben, durch einen finanziellen Zuschuss in der Höhe von 50 % bzw. 80 % der Kurskosten bis zu maximal € 2.640,-- innerhalb von 6 Jahren ab Erstantragstellung 

Formular:

Online-Antrag

Voraussetzungen:

1. AntragstellerInnen der folgenden Personengruppen werden gefördert:

  • ArbeitnehmerInnen aus dem Bereich der Privatwirtschaft
  • ArbeitnehmerInnen, die Kinderbetreuungsgeld beziehen
  • WiedereinsteigerInnen bis höchstens 3 Jahre nach Ende der Kinderkarenz, die beim AMS Arbeit suchend gemeldet sind und keine Leistung vom AMS erhalten
  • SozialhilfebezieherInnen (laufende Hilfe zum Lebensunterhalt)
  • ArbeitnehmerInnen, die einen Meister- oder Konzessionsprüfungs-vorbereitungskurs besuchen und während dieser Zeit arbeitslos/karenziert sind
  • ArbeitnehmerInnen, die einen Vorbereitungskurs für die Berufsreifeprüfung bzw. die Studienberechtigungsprüfung besuchen
  • ArbeitnehmerInnen, die einen Vorbereitungskurs zum Hauptschulabschluss besuchen
  • Öffentlich Bedienstete in handwerklicher Verwendung, wie z.B. Straßenwärter, Tischler, Elektriker, etc.

2. AntragstellerInnen müssen die österreichische Staatsbürgerschaft oder die  eines anderen EWR-Mitgliedstaates besitzen.

Diesen Personengruppen gleich gestellt sind:

  • Anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Konvention
  • Drittstaatsangehörige, wenn es sich um Familienangehörige von EWR-BürgerInnen im Sinne von Art. 24 in Verbindung mit Art. 2 der EU-Richtlinie RL 2004/38/EG handelt.

3. Der Hauptwohnsitz muss seit mindestens 3 Monaten vor Kursbeginn in Niederösterreich liegen.

4. Ein berufsspezifischer Weiterbildungskurs, absolviert bei einem zertifizierten bzw. anerkannten Bildungsträger. Maßgeblich ist der zum Zeitpunkt der Antragstellung ausgeübte Beruf.

5. Die berufsspezifische Weiterbildung muss zur Arbeitsplatzsicherung erfolgen.

6. Die AntragstellerInnen müssen die Kurskosten teilweise oder zur Gänze selbst getragen  haben.

Notwendige Unterlagen:

Grundsätzlich sind neben den im Formular vorgesehenen Angaben keine ergänzenden Unterlagen erforderlich.
Ergeben sich aufgrund der nachprüfenden Kontrolle durch die Abteilung Allgemeine Förderung, Arbeitnehmerförderung Fragen zu den Angaben im Formular, sind die erforderlichen Unterlagen in Papierform nachzureichen.

Organisatorischer Ablauf der Antragstellung:
  1. Anlaufstelle für AntragstellerInnen sind deren Kursinstitute (One-stop-shop).
  2. Die ausgefüllten Anträge (Onlineformulare) der AntragstellerInnen werden von diesen an das Kursinstitut (elektronisch) weitergeleitet.
  3. Das Kursinstitut bestätigt durch Beisetzung seines Codes die Angaben im Antragsformular und leitet die Anträge (elektronisch) an das Amt der NÖ Landesregierung weiter.
  4. Die Abteilung Allgemeine Förderung, Arbeitnehmerförderung prüft die Angaben in den Anträgen.
  5. Der Arbeitnehmerförderungsbeirat als unabhängiges Gremium begutachtet die Anträge in seinen Sitzungen.
Besondere Hinweise:

Sie füllen als KursteilnehmerIn das Online-Formular aus. Ihr Kursinstitut ist im elektronischen Formular angeführt und kann ausgewählt werden. Durch den Button „Weiterleiten an das Kursinstitut" wird ein Link per E-Mail an Ihr Kursinstitut geschickt. Das Kursinstitut hat dann die Möglichkeit durch Beisetzung seines Codes zu bestätigen, dass der betreffende Kurs von Ihnen besucht und die Kurskosten von Ihnen bezahlt worden sind. Vom Kursinstitut wird im elektronischen Wege Ihr Antrag direkt an uns weitergeleitet. Die Anträge müssen innerhalb der Einreichfrist, das sind spätestens drei Monate nach Ende des Kurses, bei uns eingelangt sein.

Mit der vollelektronischen Abwicklung wird für Sie und Ihr Kursinstitut die Antragstellung wesentlich einfacher. Beilagen zu den Anträgen sind nicht erforderlich, die schriftliche Kursbestätigung entfällt und die Bearbeitung der Anträge erfolgt wesentlich rascher, weil es keine Postlaufzeiten mehr gibt.

 Fristen:

Die Anträge müssen bis spätestens 3 Monate nach Ende des Kurses beim Amt der Landesregierung eingelangt sein.

 Kosten:

Für die Antragstellung fallen keine Kosten an.

 Zuständigkeit:

Für Auskünfte und als Einbringungsstelle für Anträge stehen die jeweiligen Kursinstitute der AntragstellerInnen zur Verfügung.

Fragen & Antworten (FAQ):siehe häufig gestellte Fragen zur Bildungsförderung 

Liste der Institute (PDF-Datei, 33kb)

die im Rahmen der NÖ Bildungsförderung anerkannt werden (Cert-NÖ oder sonstige Anerkennung)



Hinweis: Handelt es sich bei dem Bildungsträger um eine öffentliche Universität, eine öffentliche Schule oder eine Interessenvertretung (Kammer), so ist keine Zertifizierung erforderlich. Sollten Sie daher eine derartige Einrichtung in der Liste der zertifizierten Institute nicht finden, dann wenden Sie sich bitte an die unten angeführten Kontaktstellen des Landes NÖ und die Liste der zertifizierten Institute wird aufgrund dieses Anlassfalles ergänzt.





WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für Bildungsförderung

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung F3, Arbeitnehmerförderung


ArbeitnehmerInnenhotline, E-Mail: bildungsfoerderung@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9555, Fax: 02742/9005-16711

3109 St. Pölten, Tor zum Landhaus

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