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Kindergärten & Schulen


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Kindergärten & Schulen
in Niederösterreich

Schulpflicht in Österreich

Schüler beim Lernen

Für alle Kinder, die sich in Österreich aufhalten besteht Schulpflicht. Die Schulpflicht beginnt mit dem auf  die Vollendung des sechsten Lebensjahres folgenden 1. September und dauert neun Jahre.

Die Schulpflicht kann an folgenden Schulen erfüllt werden:

  • In den allgemein bildenden Pflichtschulen (Volksschule, Hauptschule, Allgemeine Sonderschule und Polytechnische Schule)
  • In der AHS ab der 5. Schulstufe
  • In weiterführenden Schulen (Mittlere und Höhere Schulen, z. B. Handelsschule, HTL, HAK,...) ab der 9. Schulstufe



WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Schulen


Mag. Rupert Kleibel, E-Mail: post.k4@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13274, Fax: 02742/9005-13595

3109 St. Pölten, Tor zum Landhaus, Wiener Straße 54, Stiege A

Lageplan, Adressen aller Dienststellen


Letzte Änderung dieser Seite: 02.09.2009