
Beschreibung: | Diese Form der Unterstützung kann Eigentümern, Mieter oder Nutzungsberechtigen einer geförderten Wohnung (z.B. Genossenschaftswohnung), eines geförderten Wohnheimes (z.B. Behindertenwohnheim) zuerkannt werden, wenn dies der Hauptwohnsitz ist und nach Voraussetzung der NÖ Richtlinien bereits eine Förderung gewährt wurde. |
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Formular: | Antragsformular (pdf, 305kb) zum Herunterladen Die pdf-Datei ist am Bildschirm ausfüllbar. Für das Format PDF benötigen Sie den kostenlosen PDF-Viewer |
| Voraussetzungen: | Die Rückzahlung eines Förderungsdarlehens. Die Subjektförderung als Zuschuss zum Aufwand für das Wohnen in Reihenhäusern, Wohnungen (Eigentums-, Miet-, Genossenschafts-, Dienstnehmerwohnungen) sowie in Wohnheimen, die für die Altersversorgung oder für behinderte oder sozial bedürftige Menschen dienen, wird zuerkannt, wenn die Förderung für die Errichtung oder die Sanierung des Gebäudes ab 1993 beantragt erfolgte. Der Wohnzuschuss "Modell 2009" gilt für geförderte Wohnungen im großvolumigen Wohnungsbau bzw. in der Wohnungssanierung über die Nutzungsverträge (Anwartschafts-, Miet-, Kaufverträge, usw.) ab 01.07.2009 geschlossen wurden. Sollte die tatsächliche Nutzung der Wohnung früher begonnen haben (Datum der Hauptwohnsitzmeldung) gilt dieses Datum. |
| Notwendige Unterlagen: | Dem Antrag sind folgende Unterlagen anzuschließen: (Kopien sind jeweils ausreichend!) Nachweis über die Gleichstellung bei Antragstellern, die nicht österreichische Staatsbürger sind. Scheidungsbeschluss und Vergleichsausfertigung zum Scheidungsbeschluss Nachweis über den Bezug von (erhöhter) Familienbeihilfe Nachweis über die Minderung der Erwerbstätigkeit Kauf-, Miet-, Nutzungs-, Anwartschafts- oder Vorvertrag Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen Nachweis über steuerfreie Einkünfte Nachweis über Alimentations- oder Unterhaltsleistungen Nachweis über die Rückzahlung von Ausleihungen Meldenachweis |
| Besondere Hinweise: | |
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