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Home » Bauen & Wohnen / Wohnen » Wohnzuschuss Modell 2009 » Antragsformular für den Wohnzuschuss Modell 2009

Wohnzuschuss Modell 2009-Antragsformular

  

Beschreibung:

Diese Form der Unterstützung kann Eigentümern, Mieter oder Nutzungsberechtigen einer geförderten Wohnung (z.B. Genossenschaftswohnung), eines geförderten Wohnheimes (z.B. Behindertenwohnheim) zuerkannt werden, wenn dies der Hauptwohnsitz ist und nach Voraussetzung der NÖ Richtlinien bereits eine Förderung gewährt wurde.

Formular:

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Voraussetzungen:

Die Rückzahlung eines Förderungsdarlehens.

Die Subjektförderung als Zuschuss zum Aufwand für das Wohnen in Reihenhäusern, Wohnungen (Eigentums-, Miet-, Genossenschafts-, Dienstnehmerwohnungen) sowie in Wohnheimen, die für die Altersversorgung oder für behinderte oder sozial bedürftige Menschen dienen, wird zuerkannt, wenn die Förderung für die Errichtung oder die Sanierung des Gebäudes ab 1993 beantragt erfolgte.

Der Wohnzuschuss "Modell 2009" gilt für geförderte Wohnungen im großvolumigen Wohnungsbau bzw. in der Wohnungssanierung über die Nutzungsverträge (Anwartschafts-, Miet-, Kaufverträge, usw.) ab 01.07.2009 geschlossen wurden. Sollte die tatsächliche Nutzung der Wohnung früher begonnen haben (Datum der Hauptwohnsitzmeldung) gilt dieses Datum.

Notwendige Unterlagen:

Dem Antrag sind folgende Unterlagen anzuschließen:

(Kopien sind jeweils ausreichend!)

Nachweis über die Gleichstellung bei Antragstellern, die nicht österreichische Staatsbürger sind.

Scheidungsbeschluss und Vergleichsausfertigung zum Scheidungsbeschluss

Nachweis über den Bezug von (erhöhter) Familienbeihilfe

Nachweis über die Minderung der Erwerbstätigkeit

Kauf-, Miet-, Nutzungs-, Anwartschafts- oder Vorvertrag

Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen

Nachweis über steuerfreie Einkünfte

Nachweis über Alimentations- oder Unterhaltsleistungen

Nachweis über die Rückzahlung von Ausleihungen

Meldenachweis

Besondere Hinweise: 
Fristen: 
Kosten: 
Zuständigkeit: 
Fragen & Antworten (FAQ) 





Herunterladbare Formulare

Eidesstattliche_Erklaerung_keine_Partnerschaft_Einzelperson (PDF-Datei, 11kb)
Eidesstattliche_Erklaerung_keine_Partnerschaft_mit_Kind (PDF-Datei, 11kb)
Eidesstattliche_Erklaerung_keine_Partnerschaft_zum_Kindesvater (PDF-Datei, 11kb)



WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Abt. Wohnungsförderung


E-Mail: post.f2auskunft@noel.gv.at
Tel: 02742/22133, Fax: 02742/9005-14377

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 7a

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