Ansuchen zur Förderung Sicheres Wohnen
Förderungsansuchen für Einreichungen ab 1. 1. 2006
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Beschreibung: | Antragstellung für die Förderung Sicheres Wohnen |
Formular: |
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Voraussetzungen: | Einreichung mittels Antragsformular, von der Gemeinde und der ausführenden Firma bestätigt |
Notwendige Unterlagen: | Original Rechnung(en) und Zahlungsnachweis(e) sind dem Ansuchen beizulegen. |
Besondere Hinweise: | Sie erhalten die Antragsmappe bei den folgenden Dienststellen und können dort das vollständige Ansuchen zur Einreichung auch abgeben: - Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wohnungsförderung - |
Fristen: | Antragstellung bis spätestens 6 Monate nach Inbetriebnahme bzw. Einbau der Anlage |
Kosten: | keine |
Zuständigkeit: | Abteilung Wohnungsförderung |
Fragen & Antworten (FAQ): |
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Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wohnungsförderung
Wohnbau-Hotline, E-Mail: wohnbau@noel.gv.at
Tel: 02742/22133, Fax: 02742/9005-19201
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 7A