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in Niederösterreich

Ansuchen zur Förderung Sicheres Wohnen

Förderungsansuchen für Einreichungen ab 1. 1. 2006

 

Beschreibung:

Antragstellung für die Förderung Sicheres Wohnen

Formular:

Voraussetzungen:

Einreichung mittels Antragsformular,  von der Gemeinde und der ausführenden Firma bestätigt

Nähere Informationen finden Sie im folgenden
Artikel

Notwendige Unterlagen:

Original Rechnung(en) und Zahlungsnachweis(e) sind dem Ansuchen beizulegen.

Besondere Hinweise:

Sie erhalten die Antragsmappe bei den folgenden Dienststellen und können dort das vollständige Ansuchen zur Einreichung auch abgeben:

-   Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wohnungsförderung -
    Servicestelle  (Adresse siehe unten / Kontakte)
-   Bürgerbüros der 
Bezirkshauptmannschaften
-   Außenstellen der Abteilung Wohnungsförderung
    an folgenden Bezirkshauptmannschaften: Amstetten, Bruck / L., 
    Gänserndorf, Gmünd, Horn, Korneuburg, Mistelbach, Mödling,
     Wr. Neustadt, Zwettl

Fristen:

Antragstellung bis spätestens 6 Monate nach Inbetriebnahme bzw. Einbau der Anlage 

Kosten:

keine 

Zuständigkeit:

Abteilung Wohnungsförderung 

Fragen & Antworten (FAQ):

 





WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für die Förderung Sicheres Wohnen

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wohnungsförderung


Wohnbau-Hotline, E-Mail: wohnbau@noel.gv.at
Tel: 02742/22133, Fax: 02742/9005-19201

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 7A

Lageplan, Adressen aller Dienststellen


Letzte Änderung dieser Seite: 28.01.2010