Wohnungssanierung
Förderungen für Wohnungssanierungen werden für Objekte im Eigentum natürlicher Personen mit einer zu sanierenden (Wohn)Nutzfläche von mehr als 500m² oder im Eigentum juristischer Personen zuerkannt.
Hinweis: Bei Gebäuden, an denen Wohnungseigentum begründet ist, wird jedenfalls die Sanierung von Allgemeinbereichen im Zuge dieser Förderung abgewickelt.
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Grundlagen
Für Objekte im Eigentum von natürlichen Personen mit einer zu sanierenden (Wohn)Nutzfläche von mehr als 500m² oder im Eigentum juristischer Personen > mehr
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Maßnahmen gefördert / nicht gefördert
Geförderte und nicht geförderte Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Wohnungssanierung > mehr
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Bisheriges Förderungsmodell (Einreichungen bis 31.12.2009)
Übergangsbestimmungen und Ermittlung der Förderungshöhe im bisherigen Förderungsmodell > mehr
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Bisheriges Förderungsmodell (für Einreichungen ab 01.01.2010 bis 31.12.2010)
Übergangsbestimmungen und Ermittlung der Förderungshöhe im bisherigen Förderungsmodell > mehr
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Förderungsmodell - VOR der 3. Änderung
Ermittlung der Förderungshöhe im neuen Förderungsmodell sowie erhaltenswerter historischer Gebäude > mehr
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Förderungsmodell - 3. Änderung
Ermittlung der Förderungshöhe im neuen Förderungsmodell sowie erhaltenswerter historischer Gebäude > mehr
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Grundlegende Schritte (Ansuchen bis Endabrechnung)
Hier finden Sie grundlegende Schritte vom Ansuchen bis zur Endabrechnung > mehr
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Ansprechpersonen
Ansprechpersonen für Fragen im Bereich der Wohnungssanierung > mehr
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OIB-Richtlinie 6 Benutzerhandbuch
Hilfestellung, Information und Interpretation zur OIB Richtlinie 6 „Energieeinsparung und Wärmeschutz“ und dem zugehörigen Leitfaden „Energietechnisches Verhalten von Gebäude“. > mehr
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wohnungsförderung
Wohnbau-Hotline E-Mail: wohnbau@noel.gv.at
Tel: 02742/22133, Fax: 02742/9005-19201
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 7a