Eigenheimsanierung
Mit dem NÖ Wohnbaumodell fördert das Land Niederösterreich umweltschonendes und wärmebewusstes Sanieren von Eigenheimen und Wohnungen - und schafft auch Hilfe bei Hochwasserereignissen.
Ein breites Angebot von Möglichkeiten steht zur Verfügung.
Planen Sie, Ihr Haus oder Ihre Wohnung zu sanieren und dabei möglichst auch den Energieverbrauch zu senken?
Durch eine energieorientierte Sanierung, erreichen Sie eine höhere Wohnqualität und schaffen in Ihren vier Wänden eine behagliche Atmosphäre. Darüberhinaus schonen Sie auf lange Sicht Ihre Finanzen und nicht zuletzt auch das Klima.
Damit Sie Ihrem Ziel rasch näher kommen, unterstützt Sie das Land NÖ mit der Eigenheimsanierung.
Die Förderung im Überblick
Zwei grundsätzliche Varianten der Förderung (ohne oder mit entsprechendem Energieausweis) sind möglich.
- Einreichung ohne Energieausweis
Die Förderung besteht aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss zu einer Ausleihung (Kredit, Darlehen, etc).
Es werden maximal 50 % der Sanierungskosten anerkannt.
Diese anerkannten Kosten bilden den Höchstbetrag für eine förderbare Ausleihung, die Sie mit einer Laufzeit von mindestens zehn Jahren aufnehmen. Als Stützung erhalten Sie jährlich 4% des Betrages als Zuschuss ausbezahlt, das ergibt in zehn Jahren einen Gesamtzuschuss von 40% der anerkannten Kosten. - Einreichung mit Energieausweis (Thermische Sanierung)
Es werden bis zu 100 % der Sanierungskosten anerkannt. Die Berechnung erfolgt aufgrund eines Punktesystems, wobei im Optimalfall bis zu 100 Punkte angerechnet werden können.
Wahlmöglichkeit:
Sie können zwischen zwei Arten des Zuschusses wählen:
• nicht rückzahlbarer Zuschuss zu einer Ausleihung (Kredit, Darlehen, etc.)
Die anerkannten Kosten bilden den Höchstbetrag für einen förderbaren Kredit,
den Sie mit einer Laufzeit von mindestens zehn Jahren aufnehmen.
Als Stützung erhalten Sie jährlich 4% des Betrages als Zuschuss ausbezahlt, das
ergibt in zehn Jahren einen Gesamtzuschuss von 40% der anerkannten Kosten.
• NÖ Sanierungsbonus
Einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss - ohne Kreditaufnahme - in der Höhe
von 30% der anerkannten Kosten bis zu einem maximalen Zuschussbetrag von
€ 12.000,-- pro Wohneinheit .
Die Wahlmöglichkeit des Einmalzuschusses besteht bis 31.12. 2010 . - Barrierefreies Wohnen
Bei Erfüllen bestimmter Kriterien (Details siehe Broschüre) werden 10 Punkte im Punktesystem angerechnet. - Initiative gegen Abwanderung
In Gemeinden mit starkem Bevölkerungsrückgang beträgt der Stützungsbetrag jährlich 5% der anerkannten Baukosten - somit wird bei einer Laufzeit von zehn Jahren ein Betrag von 50% der anerkannten Kosten als Zuschuss ausbezahlt.
Wenn Sie den einmaligen Zuschuss ohne Kreditaufnahme wählen, erhöht sich der errechnete Betrag um 20%, sodass Sie maximal pro Wohneinheit € 14.400,-- für Ansuchen im Zeitraum von 1.1.2010 bis 31.12.2010 erreichen können. - Bonus Denkmalschutz
Wird für ein denkmalgeschütztes Gebäude ohne Energieausweis eingereicht, so gibt es für Heizungsanlagen mit erneuerbarer Energie oder biogener Fernwärme und den Denkmalschutz jeweils 25 % zusätzliche Förderung. - Ankaufsförderung
Wird ein Eigenheim gekauft und thermisch (wärmebewusst) saniert, so kann die Förderung bis zu einem Kreditbetrag von € 40.000,-- erhöht werden. Dies ergibt bei einem Zuschuss von 4% jährlich und einer Laufzeit von zehn Jahren zusätzlich € 16.000,--. Der Ankauf des Objektes darf bei Antragstellung bis zu drei Jahren zurückliegen. - Förderbare Objekte
• im Eigenheimbereich - Gebäude mit bis zu 500 m² bestehender und zu sanierender Wohnnutzfläche
• in Mehrfamilienhäusern - zu sanierende Wohnungen und die dazugehörigen Fenster - Antragsteller - natürliche Personen, wie Eigentümer, Miteigentümer, Wohnungseigentümer, Bauberechtigte, Mieter und Pächter
- Erbrachte Eigenleistungen des Förderungswerbers können bei der Bemessung der förderfähigen Gesamtkosten nicht berücksichtigt werden.
Weitere ausführlichen Informationen, mehr zu den Voraussetzungen sowie Erläuterungen zu den Fachbegriffen finden Sie in der Förderungsbroschüre.
Sie steht Ihnen als Download zur Verfügung und als Farbbroschüre auch zum Bestellen.
>> siehe unten: Publikationen und Downloads
- Sie steht Ihnen als Download zur Verfügung und als Farbbroschüre auch zum Bestellen. >> siehe unten: Publikationen und Downloads
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Ausführliche Informationen zur Förderung bei Hochwasserereignissen im Rahmen der Eigenheimsanierung - präventive Hochwasserschutzmaßnahmen sowie Sanierung und Instandsetzung nach Hochwässern
>> siehe unten: Publikationen und Downloads
>> Tipp: Bitte beachten Sie auch das Angebot der
· NÖ Energieberatung
Hier erhalten Sie Informationen zum Energieausweis sowie kostenlose
und firmenunabhängige Energieberatung für Neubau und Sanierung,
Heizung und erneuerbare Energien
· NÖ Bauberatung
Bietet Ihnen firmenunabhängige Bauberatung für Neubau und
Sanierung, wertvolle Anregungen für die Gestaltung und
Hilfestellungen für die Praxis
· klima:aktiv Kompetenzpartner für Althaussanierung
Hier finden Sie - speziell für die energieeffiziente Althaussanierung
nach klima:aktiv Standard qualifizierte Unternehmen, Architekten,
Planer und Energieberater
NÖ Energieberatung
Wissenswertes zum Thema energiebewusstes Sanieren und Energieausweis
NÖ Bauberatung
Anregungen für die Gestaltung eines Bau- oder Sanierungsprojektes
klima:aktiv
Kompetenzpartner für Althaussanierung - qualifiziert für energieeffiziente Lösungen
Förderungsbroschüre Eigenheimsanierung - farbig, bebildert (pdf, 1834.8 KB)
NÖ Wohnungsförderungsgesetz 2005 (pdf, 63 KB)
NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2005 (pdf, 1706.6 KB)
Information zur Förderung bei Hochwasserereignissen (pdf, 34.7 KB)
Amt der NÖ Landesregierung
Wohnungsförderung
Wohnbau-Hotline, E-Mail: wohnbau@noel.gv.at
Tel: 02742/22133, Fax: 02742/9005-19201
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 7A