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Heizen / Energie
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Heizen / Energie 
in Niederösterreich 
Dach mit Solarenergiezellen

Förderung für Solar-, Wärmepumpen- und Photovoltaikanlagen




Das Land Niederösterreich fördert energiesparendes und umweltschonendes Wohnen. Es bietet einen einmaligen Zuschuss für die Errichtung von Anlagen zur Nutzung natürlicher Energien.

Sie denken daran, in Ihrem Eigenheim in Zukunft alternative Energien zu nutzen ?
Es gibt viele gute Gründe dafür.
Sonnen- und Umweltenergie ist zuverlässig und kostenlos. Sie macht unabhängig von Energiekrisen und Energiepreissteigerungen sind dann kein Thema mehr für Sie.  Nicht zuletzt leisten Sie damit einen wertvollen Beitrag zur Schonung der Umwelt und der Ressourcen der Erde. Natürliche Energie ist CO-  und schadstofffrei.

Die Förderung im Überblick

  • Wie wird gefördert ?
    Es wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss zuerkannt.


  • Was wird gefördert und in welcher Höhe ?
    Grundlage für die Berechnung sind die anerkannten Investitionskosten.

    Die Höhe des Zuschusses beträgt 30 % dieser Investitionskosten, maximal

    bis zu    €   1.500,--    bei thermischen Solaranlagen zur Warmwasserbereitung
                                          (mindestens 4 m² Kollektorfläche und mindestens 300 l
                                          Warmwasser- / Pufferspeicher)
    bis zu    €   3.000,--    bei thermischen Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und
                                          Zusatzheizung
                                          (mindestens 15 m²  Kollektorfläche und mindestens 300 l 
                                          Warmwasser- / Pufferspeicher 
                                          oder 12 m² / 300 l bei Vakuumkollektoren)

                                             
    bis zu    €   1.100,--    bei Wärmepumpenanlagen zur  Warmwasserbereitung
                                          mit einem COP ≥3,0 gemäß EN 255 Teil 3
    bis zu    €   3.000,--    bei Wärmepumpenanlagen zur Beheizung und  Warmwasserbereitung
                                          mit einer Jahresarbeitszahl von ≥ 4,0
                                          und nach Möglichkeit mit einer thermischen Solaranlage oder einer
                                          Photovoltaikanlage kombiniert (monovalenter Heizbetrieb)
    bis zu    €   2.200,--    bei Wärmepumpenanlagen zur Beheizung und Warmwasserbereitung
                                          mit einer Jahresarbeitszahl zwischen 3,0 und 3,9  -
                                          wenn die Neuherstellung des bestehenden Wärmeverteilsystems der
                                          Heizung einen nicht mehr wirtschaftlichen Aufwand bedeutet -
                                          und nach Möglichkeit mit einer thermischen Solaranlage oder einer
                                          Photovoltaikanlage kombiniert (monovalenter Heizbetrieb)


    bis zu   €      400,--     für jede weitere Wohnung im Wohnhaus, die mit dieser Solaranlage
                                          oder Wärmepumpenanlage (ausgenommen zur Warmwasserbereitung)
                                          versorgt wird.                 

                                                                                  · · · · · · · ·

                 Die Höhe des Zuschusses beträgt 50 % der Investitionskosten, maximal 
                
                 bis zu   €  12.000,--    bei Photovoltaikanlagen

Mit Beschluss der NÖ Landesregierung vom 29. Juni 2010 wurden die NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2005 dahingehend abgeändert, dass bei Zuerkennung einer Förderung des Bundes (Klimafonds) für die Errichtung einer Photovoltaikanlage (PV) dieser Förderungsbetrag der Landesförderung in Anrechnung zu bringen ist 

                                                                                            · · · · · · · ·                

                 Die Höhe des Zuschusses beträgt 30 % der Investitionskosten, maximal
                                                                                                                 
                 bis zu   €   1.500,--     bei ortsfesten Klimaanlagen
                                                       die mit einer Photovoltaikanlage betrieben werden  
                 bis zu   €   1.500,--     bei Wohnraumlüftungskompaktgeräten mit Warmwasserbereitung 
                                                       und Kühlfunktion, die mit einer Photovoltaikanlage betrieben werden 

  • Wer kann um die Förderung ansuchen ?
    Natürliche Personen - wie Eigentümer, Miteigentümer, Wohnungseigentümer, Mieter, Pächter, Bauberechtigte

 

Ausführliche Informationen, mehr zu den Voraussetzungen und allen Details finden Sie  in der Förderungsbroschüre.
Sie steht Ihnen als Download zur Verfügung  und  als Farbbroschüre zum Bestellen.

           >>   siehe Publikationen und Downloads


           >>    Tipp:  Bitte beachten Sie auch das Angebot der  NÖ Energieberatung mit Wissenswertem
                               zum Thema und wertvollen Anregungen für die Praxis ! 

 

 




WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Publikationen

Publikationen zum gewählten Thema finden Sie hier.
Ihre Kontaktstelle des Landes für die Förderung von Solar-, Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wohnungsförderung


Wohnbau-Hotline E-Mail: wohnbau@noel.gv.at
Tel: 02742/22133, Fax: 02742/9005-19201

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 7A

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Letzte Änderung dieser Seite: 02.09.2010