W O H N U N G S B A U
(Mehrfamilienwohnhaus-Errichtung)
Wohnungsbau ist die Errichtung eines Wohnhauses (Mehrfamilienwohnhauses), für das ein Ansuchen um Zuerkennung einer Förderung eingereicht wird, und zwar
- von einer juristischen Person oder
- von einer natürlichen Person, wobei es in diesem Fall mehr als zwei Wohnungen zur Übertragung in das Eigentum (Wohnungseigentum) umfasst.
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b) BISHERIGES FÖRDERUNGSMODELL (§ 30 Abs. 2 NÖ Wohnungförderungsrichtilinien 2005)
Das förderbare Nominale wird nach einem Punktesystem wie folgt ermittelt (ein Punkt entspricht dem jeweiligen Betrag in EURO):
Kategorie I (ab 35 m² Wohnnutzfläche Wohnungen/Wohnheimplatz) ...........EURO 460,00
Kategorie II (ab 50 m² Wohnnutzfläche Wohnungen/Wohnheimplatz) ......... EURO 640,00
Kategorie III (ab 80 m² Wohnnutzfläche Wohnungen/Wohnheimplatz) ........ EURO 940,00
Eine Basisförderung kann ab der Energiekennzahl (EKZ) 40 am Referenzstandort Tattendorf zuerkannt werden. Ist die energetische Ausführung des zu fördernden Objektes besser, wird gemäß unten stehender Aufstellung mehr Basisförderung zuerkannt.
EKZ ≤ 40 .................................................................................................................. 45 Punkte
EKZ ≤ 30 .................................................................................................................. 55 Punkte
EKZ ≤ 20 .................................................................................................................. 70 Punkte
Für unten angeführte Nachhaltigkeit werden weitere Punkte zuerkannt:
Heizungsanlagen mit erneuerbarer Energie bzw. biogene Fernwärme .............. 25 Punkte
alternativ dazu monovalente Wärmepumenanlagen oder Anschluss
an Fernwärme aus Kraftwärmekoppelungsanlagen ............................................... 12 Punkte
alternativ dazu raumluftunabhängige biogene Feuerstätten .................................... 5 Punkte
kontrollierte Wohnraumlüftung ...................................................................................... 5 Punkte
Solaranlagen (oder Wärmepumpenanlagen) ............................................................. 5 Punkte
ökologische Baustoffe ........................................................................................ bis zu 15 Punkte
Sicherheitspaket .................................................................................................... bis zu 3 Punkte
begrüntes Dach ...................................................................................................... bis zu 4 Punkte
Garten- Freiraumgestaltung ................................................................................. .......... 3 Punkte
Abstellanlagen für Kraftfahrzeuge in Tiefgaragen oder in Parkdecks
mit mindestens zwei Geschoßen ........................................................................ ......... 4 Punkte
alternativ dazu Abstellanlagen für Kraftfahrzuege innerhalb oder in
Garagen außerhalb des geförderten Gebäudes .................................................... ... 2 Punkte
Die maximale Punkteanzahl für Basis Energieausweis und Nachhaltigkeit ist bei 100 Punkten gegeben.
Darüber hinaus ist die Zuerkennung von bis zu 10 Punkten für die Lagequalität, Infrastruktur und Bebauungsweise möglich.
Eine weitere Zuerkennung von 25 Punkten ist für die Wohnform "Betreutes Wohnen" möglich, welche insbesondere Menschen mit besonderen Bedürfnissen und Menschen, die altersbedingt Einschränkungen in Kauf nehmen müssen, eine selbständige Lebensführung ermöglicht:
- Barrierefreie Ausführung des Gebäudes, das heißt der Zugang ins Gebäude und auch das barrierefreie Bewegen in der Wohnung inklusive Sanitärbereich ist zu gewährleisten
- Aufzug
- Aufenthalts-/Gemeinschaftsraum für die Bewohner (beispielsweise: Lese-, Internet- und Fernsehraum); Mindestgröße 3 m²/WE, mindestens jedoch 20 m²
- Räume für Betreuer und allenfalls für einfache ärztliche Versorgung
- Notrufanlage (nachrüstbar innerhalb 24 Stunden)
- die Wohnungsgröße sollte der Kategorie II entsprechen
- geeignete Infrastruktur, Gemeindeamt, behördliche Einrichtungen, Nahversorgung und Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung sind ausreichend vorhanden und gut erreichbar
- die Vergabe darf nur in Miete erfolgen
Weiters sollten Gesundheits- und Sozialdienste zur Verfügung stehen.
Förderungen dürfen nur nach Maßgabe der für diese Wohnform gewidmeten Mittel zuerkannt werden.
Bei Errichtung von Wohnheimen kann dieses förderbare Nominale um bis zu 25 % pro Wohnheimplatz erhöht werden, jedoch gilt dies nicht für die Wohnform "Betreutes Wohnen".
Bei der Förderung des Wohnungsbaus erhöht sich das förderbare Nominale (ausgenomen die Zuerkennung von Punkten für die Wohnform "Betreutes Wohnen") bei einer Bewilligung durch die NÖ Landesregierung bis 31. Dezember 2007 um 25 %, bei einer Bewilligung bis 31.12.2008 um 20 %, bei einer Bewilligung der Förderung bis 31.12.2009 um 15 % und bei einer Bewilligung bis 31.12.2010 um 10 %, wenn ein Architektur- und Planungsauswahlverfahren durchgeführt wurde.
Die Verteilung der Förderungsleistungen hat auf die einzelnen Wohnungen starr nach den Kategorien zu erfolgen.
Die Objektförderung ist auf alle Wohnungsarten, Wohnheimplatze sowie Einrichtungen, die der Gesundheitsversorgung dienen, anwendbar.
Die endgültige Festsetzung der Objektförderung erfolgt nach Vorlage der Bestandspläne aufgrund der durch eine befugte Person gutachterlich festgestellten Wohnnutzfläche. Unterschreitungen der jeweiligen Kategorie um bis zu 3 % sind bereits zum Zeitpunkt des Ansuchens um Förderung unberücksichtigt zu lassen. Bei Bewilligung bis zum 31. Dezember 2008 beginnt die Kategorie III bei 70m2 mit 3 % Unterschreitungsmöglichkeit.
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wohnungsförderung
Fr. Karin Wurz, E-Mail: post.f2kanzleimh@noel.gv.at;
Tel: 02742/9005 DW 14038, Fax: 02742/9005-15395
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 7A