Sonderförderung für Passivhäuser
Einreichung bei der Förderstelle vor Baubeginn !
Das Land Niederösterreich fördert umweltschonendes und energiesparendes Bauen. Es bietet umfassende Unterstützung mit dem NÖ Wohnbaumodell.
Sie tragen sich mit dem Gedanken ein neues Heim zu schaffen?
Durch eine energiebewusste und nachhaltige Bauweise erreichen Sie hohe Wohnqualität und steigern den Wert Ihres Eigenheimes. Sie senken damit aber auch Ihre zukünftigen laufenden Kosten und tun überdies der Umwelt etwas Gutes.
Damit Sie ein dahingehendes Vorhaben leichter umsetzten können, hilft das Land NÖ mit der Eigenheimförderung und im Besonderen mit der Sonderförderung für Passivhäuser.
Die Passivhausförderung im Überblick
Das Passivhaus besteht aus thermisch optimierten Komponenten, sodass sich nur ein sehr geringer Restenergiebedarf ergibt.
Voraussetzung für die Zuerkennung einer Sonderförderung ist das Erreichen eines festgelegten Mindeststandards beim Heizwärmebedarf. Es ist erforderlich, mit einem Energieausweis den Heizwärmebedarf Ihres Projektes darzustellen.
Als Passivhaus gilt ein Gebäude mit einer Energiekennzahl von höchstens 10 kWh / m² pro Jahr bezogen auf das Referenzklima von 3.400 Kd/a - Berechnungsmethode gemäß Richtlinie 6 des Österreichischen Institutes für Bautechnik (OIB).
- Sie haben mehrere Möglichkeiten die Sonderförderung zu bekommen:
- bei Neuerrichtung eines Eigenheimes in Passivbauweise
- bei Ersterwerb eines Eigenheimes in Passivbauweise von einem Bauträger - Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens des Landes Niederösterreich mit einer Laufzeit von 27,5 Jahren und einer Verzinsung von 1% jährlich im Nachhinein.
- Die Förderung setzt sich aus mehreren Teilen zusammen
- Fixer Darlehensbetrag von € 50.000,--
ohne Überprüfung des Familieneinkommens
- Einbau einer Photovoltaikanlage
mit mindestens 2 kW peak zusätzlich € 10.000,--
- Familienförderung
Richtet sich nach der jeweiligen Familiensituation, wobei die Antragstellung bis zur
Fertigstellung des Bauvorhabens erfolgen kann.
Hier gibt es ein höchstzulässiges Jahreseinkommen, das von der Haushaltsgröße
abhängig ist.
Es darf für eine Person € 35.000,- und für zwei Personen € 55.000,-
nicht überschreiten.
Der Betrag erhöht sich für jede weitere Person um € 7.000,-.
- Bonus Lagequalität
Wenn Lage, Bebauungsweise und Infrastruktur bestimmte Vorgaben erfüllen, gibt es
einen weiteren Betrag von bis zu € 4.500,--
Für eine zweite Wohneinheit wird der so ermittelte Darlehensbetrag um weitere 40 % angehoben - ausgenommen Familienförderung. Diese wird, abhängig von der Familiensituation, auf die zweite Wohneinheit abgestimmt und sodann mit 40% zuerkannt, wenn die Einkommensvoraussetzungen erfüllt sind.
- Wenn ein klimarelevantes Heizsystem eingebaut wird (Anlagen für biogene Brennstoffe und erneuerbare Umweltenergien), so ist dieses nach Möglichkeit in Kombination mit einer thermischen Solaranlage oder Photovoltaikanlage zu errichten.
- Einen Förderungsantrag können natürliche Personen stellen. Sie müssen österreichische Staatsbürger oder Gleichgestellte und Grundeigentümer oder Bauberechtigte sein.
- Die Qualitätssicherung ist beim Passivhaus sehr bedeutend und die Betreuung durch Fachleute erforderlich. Die zur Förderung eingereichten Projekte werden daher von der Donau-Universität Krems begleitet.
Das Department für Bauen und Umwelt der Donau-Universität Krems bietet Ihnen Hilfestellungen, näheres über Erfüllungskriterien und Nachweise sowie planungs- und baubegleitende Beratung.
» siehe unten −> Links
Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen und allen Details finden Sie in der Förderungsbroschüre.
Diese können Sie downloaden oder als Farbbroschüre bestellen.
» siehe unten −> Publikationen und Downloads
NÖ Energieberatung
Wissenswertes zum Thema - kostenlos und praxisnah
Donau - Universität Krems
Rat und Fachinformation von ExpertInnen
Förderungsbroschüre Eigenheim, 11. Auflage (pdf, 2308.2 KB)
NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2011 (pdf, 352.8 KB)
NÖ Wohnungsförderungsgesetz 2005, LGBl. 8304-3, geltende Fassung (pdf, 197.1 KB)
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wohnungsförderung
Wohnbau-Hotline E-Mail: wohnbau@noel.gv.at
Tel: 02742/22133, Fax: 02742/9005-19201
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 7A