Eigenheimförderung

Als Eigenheim ist ein Wohnhaus mit höchstens zwei Wohnungen anzusehen.
Bei Gesamtanlagen mit mehr als 2 Wohnungseinheiten kann auch jeder einzelne zukünftige Wohnungseigentümer einer Wohneinheit (bei Reihenhäusern, mehreren Doppelhäusern, Eigentumswohnungen) um Eigenheimförderung für seine Wohneinheit einreichen.
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Aktuelles beim NÖ Wohnbaumodell mehr
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Energieausweis im Rahmen der NÖ Wohnbauförderung
Der Energieausweis gibt Auskunft über den Energiebedarf eines Gebäudes mehr
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Hilfestellung, Information und Interpretation zur OIB Richtlinie 6 „Energieeinsparung und Wärmeschutz“ und dem zugehörigen Leitfaden „Energietechnisches Verhalten von Gebäude“. mehr
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für Eigenheimförderung
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wohnungsförderung
Wohnbau-Hotline E-Mail: wohnbau@noel.gv.at
Tel: 02742/22133, Fax: 02742/9005-14050
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 7a
Lageplan, Adressen aller Dienststellen
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wohnungsförderung
Wohnbau-Hotline E-Mail: wohnbau@noel.gv.at
Tel: 02742/22133, Fax: 02742/9005-14050
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 7a

