Förderung von bestehenden landwirtschaftlichen Wasserbauanlagen

Gegenstand der Förderung sind Investitionen und Planungen im Bereich des landwirtschaftlichen Wasserbaus zur Erhaltung, Instandsetzung und Sicherung einer nachhaltigen Funktionsfähigkeit bestehender Anlagen.

Die Gewährung der Fördermittel erfolgt auf Grundlage des Wasserbautenförderungsgesetzes durch das Land NÖ. Die Abwicklung der Förderungen und die Betreuung der Förderwerber erfolgt durch die Abteilung Wasserbau des Amtes der NÖ Landesregierung.

Förderungsanträge können von bestehenden überbetrieblichen Institutionen wie Wassergenossenschaften und bäuerlichen Gemeinschaften sowie von Gemeinden gestellt werden. Eine einzelbetriebliche Förderung ist nicht möglich.

Förderungsanträge können von Wassergenossenschaften und Zusammenschlüssen landwirtschaftlicher Betriebe gestellt werden.

Bewässerungsanlagen

  • Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an bestehenden Bewässerungsanlagen von landwirtschaftlichen Wein-, Obst- und Spezialkulturen zum Ausgleich natürlicher Niederschlagsdefizite und als Schutz vor Frostschäden 

Wasserhaushalt und Erosionsschutz

  • Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an bestehenden Anlagen zum Wasser- und Sedimentrückhalt und zur Wasserableitung im agrarischen Bereich mit dem Ziel der Verminderung von Erosionserscheinungen sowie der Verbesserung der Abflussverhältnisse und des Bodenwasserhaushalts.


Richten Sie zunächst ein formloses Ansuchen an die untenstehende Kontaktstelle des Landes NÖ oder direkt an den Sachbearbeiter im Referat Landwirtschaftlicher Wasserbau:

DI Werner Jester, Tel.: 02742/9005-14316, werner.jester@noel.gv.at

Voraussetzung für die Gewährung von Fördermitteln durch das Land NÖ ist die technische Abstimmung rechtzeitig vor der Maßnahmenumsetzung im Einvernehmen mit Vertretern des Amtes der NÖ Landesregierung, Abteilung Wasserbau.

Die Förderung erfolgt auf Basis saldierter Rechnungen und Zahlungsnachweise.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wasserbau
Landhausplatz 1, Haus 4 3109 St. Pölten E-Mail: post.wa3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005/14410
Fax: 02742/9005-14325 
Letzte Änderung dieser Seite: 24.2.2020
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