Maul- und Klauenseuche

Maul und Klauenseuche (MKS) ist eine seit jeher gefürchtete Tierseuche, die große wirtschaftliche Schäden verursacht.

Diese Seuche ist eine hochansteckende, akut verlaufende Viruserkrankung der Paarhufer (Rind, Schaf, Ziege, Schwein sowie Wildwiederkäuer). Empfänglich sind aber auch Elefanten, Igel und Tiere anderer Gattungen, die als Überträger der Krankheit eine nicht zu unterschätzende Rolle spielen. 

Der Mensch, falls er einem großen Infektionsdruck ausgesetzt ist, kann eine Infektion durchmachen, die aber in der Regel mild, ähnlich einem grippalen Infekt, verläuft und gefahrlos ist. 

Verbreitung

Die MKS ist weltweit verbreitet, wobei die Erkrankung in einigen Gebieten Afrikas, Asiens und Südamerikas endemisch vorkommt und immer wieder Neuausbrüche zu verzeichnen sind. Einzelne Ausbrüche traten in der Vergangenheit auch in Europa auf. Die Schweiz war 1980, Deutschland 1988, Italien 1994, und Griechenland in den Jahren 1995, 1996 und zuletzt 2000 von der MKS betroffen. In Österreich fand der letzte große Seuchenzug im Jahr 1973 statt. 1981 brach die MKS in einer niederösterreichischen Gemeinde aus, wobei eine weitere Verbreitung durch rasch und rigoros gesetzte Maßnahmen verhindert werden konnte.

Die EU-Mitgliedsstaaten waren im Jahr 2001 von einem MKS-Seuchenzug betroffen, der katastrophale Ausmaße erlangte. Ausgehend von Großbritannien, wo alleine über 1.300 Betriebe von der Tierseuche betroffen waren, wurden auch Betriebe in Irland, Frankreich und den Niederlanden erfasst. Erst durch Tötung von tausenden erkrankten und ansteckungsverdächtigen Tieren konnte die MKS-Ausbreitung zum Stillstand gebracht werden. 
 

Infektionswege

Der Erreger der Maul- und Klauenseuche ist ein Aphtovirus, das in 7 Serotypen (A, C, O, Asia 1, SAT 1, 2, 3) auftreten kann. Das Virus ist nicht empfindlich gegen Austrocknung, Kälte und hohe Salzkonzentrationen. In Stallmist und Jauche kann der Erreger bis zu zwei Wochen, in Gefrier- und Pökelfleisch monatelang infektiös bleiben. Die hohe Wiederstandskraft des Virus erschwert eine rasche und effiziente Bekämpfung bei einem Seuchenausbruch. Die MKS-Viren werden nur durch hohe Temperaturen (über 50°C) oder ein saures Milieu relativ rasch inaktiviert.

Eine Erregerübertragung und somit Seuchenausbreitung kann direkt oder indirekt erfolgen. Die direkte Übertragung erfolgt durch Kontakt der Tiere im Stall, auf Weiden, auf Viehmärkten, Transporten oder Tierschauen. Eine indirekte Übertragung ist durch kontaminierte Gegenstände, Stallkleidung, Einstreu, Futter oder Stallstaub, der durch Winde über weite Strecken transportiert wird, möglich. Eine besondere Bedeutung bei der indirekten Übertragung haben Fleisch oder tierische Produkte von infizierten Tieren (Speck, Milch, Käse, Innereien, Blut, Wolle etc.) und Jagdtrophäen.

Nach einer Inkubationszeit von 2 - 14 Tagen treten die ersten Krankheitszeichen auf. Zuerst fiebern die Tiere nur und erst danach zeigen sich die ersten flüssigkeitsgefüllten, virushältigen Blasen im Bereich der Mundschleimhaut und der Zunge sowie auch am Flotzmaul bzw. der Rüsselscheibe. Dann bilden sich größere Erosionen, die auch auf die Klauen und Zitzen übergreifen. Es erkranken nahezu 100% der Tiere eines Bestandes, die Sterblichkeitsrate ist bei erwachsenen Tieren mit ca. 5% relativ gering, bei Jungtieren jedoch wesentlich höher (50 - 70%). Bei Schafen und Ziegen sind die Entzündungserscheinungen häufig nicht so deutlich ausgeprägt. Dies erschwert die Diagnose erheblich.

Klinisch kann eine Verdachtsdiagnose gestellt werden, die durch den Erregernachweis im Blasenmaterial im nationalen Referenzlabor abgesichert werden muss. 

Bekämpfungsverfahren

Bei der MKS handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche.

Die Anzeige der Tierseuche erfolgt durch den Landwirt oder Tierarzt direkt oder über den Bürgermeister an die jeweilige Bezirksverwaltungsbehörde. Das Prinzip der Bekämpfung liegt in der Tötung der empfänglichen Tiere betroffener Bestände. Die Methode der Ausmerzung ("stamping out") wird zum Schutz der übrigen Tierbestände herangezogen, da die Seuchenausbreitung extrem rasch vor sich geht und die Erkrankung zu langanhaltender Leistungsdepression und schwerwiegenden wirtschaftlichen Verlusten führt.

In der EU wurde im Jahr 1991 ein Impfverbot beschlossen, da die Nachteile der Impfung überwiegen. Der Impfschutz erreicht nie 100%. Es ist möglich, dass geimpfte Tiere sich trotzdem infizieren und andere Tiere anstecken. Geimpfte Tiere können das Virus beherbergen und über längere Zeit ausscheiden. Das Seuchengeschehen wird somit verschleiert. Bei der Impfung werden wie bei einer Infektion Antikörper gebildet. Die Antikörper geimpfter Tiere sind von infizierten Tieren nicht zu unterscheiden. Im Fall einer MKS-Impfung wäre mit weitreichenden Handelsrestriktionen für die Landwirtschaft der EU zu rechnen, da weltweit nur Wiederkäuer und deren Produkte gehandelt werden dürfen, die frei von MKS-Antikörpern sind oder von MKS-freien Tieren stammen.

Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen hat bereits vor einigen Jahren einen MKS-Krisenplan verlautbart, der detailliert das Vorgehen der Veterinärbehörden im Fall des Auftretens von MKS in Österreich regelt.

Bei einem MKS-Ausbruch sind auch von der EU-Kommission Entscheidungen vorgesehen, die der Ausbreitung der MKS auf noch unbeteiligte Staaten entgegenwirken sollen. Dies können Einschränkungen und Sperren im Tierverkehr sein, die auch für Österreich Gültigkeit besitzen.




weiterführende Links

Ihre Kontaktstelle des Landes für Tierseuchen

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle
Landhausplatz 1, Haus 12 3109 St. Pölten E-Mail: post.lf5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-46455
Fax: 02742/9005-12801
Letzte Änderung dieser Seite: 15.6.2023
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