Der Verwaltungsgerichtshof hat die letzte noch offene Revision im Zusammenhang mit der Ostumfahrung zurückgewiesen. Das Höchstgericht hat mit dieser Entscheidung die letzte Hürde für die Errichtung der Ostumfahrung genommen. „Damit konnten nach knapp sechs Jahren alle Beschwerden zurückgewiesen, die Umweltverträglichkeit bestätigt und alle Verfahren positiv abgeschlossen werden“, informiert Mobilitätslandesrat Ludwig Schleritzko.
Bürgermeister Klaus Schneeberger dazu: „Der Umsetzung dieser Chance für Wiener Neustadt und die Region steht nun also nichts mehr im Weg. Wir werden daher unverzüglich mit der Straßenbauabteilung des Landes Niederösterreich, deren Projekt die Ostumfahrung ja ist, Kontakt aufnehmen, um die nächsten Schritte zu besprechen. Insbesondere die neuen Radrelationen zwischen Wiener Neustadt und Lichtenwörth haben dabei Priorität.“
Der NÖ Straßendienst hat bereits die Grundeinlöse-Gespräche für die Errichtung der Landesstraßen-Umfahrung gestartet. Die rund 4,8 km lange B 17 Ostumfahrung Wr. Neustadt Teil 2 ist der letzte Abschnitt der „Straßenverkehrsinfrastrukturmaßnahmen im Raum Wr. Neustadt“. Sie schließt an der B 60 an und führt in Richtung Süden bis zur Landesstraße B 53 beim Anschluss zur S 4. Die Baukosten betragen rund 38 Millionen Euro – in den Planungsarbeiten zur Umfahrung soll gerade den Radwegen in der Region große Bedeutung zugesprochen werden. Der geplante Baustart soll nach Fertigstellung der B 54-Bahnunterführung Wr. Neustadt, für die in Kürze der Baustart erfolgt, erfolgen.
„Mit der Ostumfahrung Wr. Neustadt kann der Umfahrungsring für die Stadt endlich geschlossen werden. Dieser Umfahrungsring bringt eine Verkehrsentlastung für die Bevölkerung von bis zu 40 Prozent vom Durchzugsverkehr und eine optimale Anbindung der medizinischen Einrichtungen wie MedAustron oder das zukünftige Landesklinikum sowie des Wirtschaftsgebiets Civitas Nova“, so Schleritzko abschließend.
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