Windkraftzonen gem. §20 NÖ ROG 2014 - Punktraster Niederösterreich

Beschreibung Zonen aus dem sektoralen Raumordnungsprogramm über die Windkraftnutzung in NÖ gemäß §20 Abs. 3b NÖ ROG 2014 (ehemals §19 Abs. 3b NÖ ROG 1976), auf denen die Widmung Grünland - Windkraftanlage zulässig ist. D.h., dass die Widmungsart Grünland - Windkraftanlagen (Gwka) durch die Gemeinden nach dem üblichen Widmungsprozedere (Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes) noch festzulegen ist. M.a.W.: Die Zonen sind ein ANGEBOT an die Gemeinden zur Gwka-Widmung und somit KEIN Freibrief für die Errichtung von Windkraftanlagen!
Datensatz oder Dienst Link
Attribute EMASST: Erfassungsmaßstab GID: GIS ID ID: None LASTUPDATE: letzte technische Überarbeitung OBJECTID: Systeminterne GIS-ID SHAPE: Geometrie ZONE: Benennung der §20 Zone
Zeitraum 20.05.2014
AktualisierungzyklusasNeeded
Datenverantwortliche StelleAbteilung RU7 - Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten
Veröffentlichende StelleLand Niederösterreich
Datenqualität/HerkunftDie Zonen sind das Ergebnis eines mehrstufigen komplexen GIS-unterstützten Abschichtungsprozesses. Auf Grund der im Gesetz vorgegeben Frist von lediglich einem Jahr für die Erstellung des sektoralen Raumordnungsprogramms, wovon allein 6 Monate für den Gesetzwerdungsprozess zu verwenden waren, war eine detaillierte Untersuchung der verbliebenen Restflächen nicht möglich. Diese ist im jeweiligen Widmungsverfahren zu jeder Gwka-Widmung durchzuführen. Daher wurden bei der Abgrenzung der Zonen diese Unsicherheiten berücksichtigt, indem für die Verordnungskarten der Maßstab mit 1:150.000 und für die Darstellung der Zonen ein Punktraster festgelegt wurde.
KategorieGeographie und Planung
SchlagworteEnergie, Wind, Zoneneinteilung
Weiterführende Metadaten
Geographische Ausdehnung
Metadaten XML
LizenzCreative Commons Namensnennung 4.0 International
Letzte Änderung dieser Seite: 15.5.2017
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