„Mit diesem Bodenschutzpaket setzt Niederösterreich neue Maßstäbe für die Entwicklung des Landes und seiner Regionen. Damit schützen wir vor allem wertvolle Lebensräume, Wiesen und Ackerflächen. Wir wollen den Charakter unserer Heimat bewahren und die Zersiedlung unserer Orte bekämpfen, Impulse im ländlichen Raum ermöglichen und Verkehrsprobleme im städtischen Umfeld frühzeitig vermeiden“, erläutert LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf die Ziele der umfangreichen Novelle des NÖ Raumordnungsgesetzes, die der NÖ Landtag nunmehr beschlossen hat.
Schon im Juli wurde vom Landtag in einem ersten Schritt eine Einschränkung für umfangreiche Neuwidmungen und im Gegenzeug eine massive Beschleunigung für kleinere Verfahren beschlossen. Die wichtigsten Änderungen der nun beschlossenen Novelle sind neue Widmungskategorien für nachhaltige Bebauung von Wohnbauland und für verkehrsbeschränkte Betriebsgebiete, verpflichtende Mobilisierungsmaßnahmen bei Neuwidmungen, Einschränkungen für neue Parkplätze bei Supermärkten und neue Regelungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen.
Mit neuen Widmungskategorien sollen Verkehrskonflikte schon frühzeitiger erkannt und vermieden werden. Wohngebäude mit einer Geschoßflächenzahl über eins brauchen zukünftig die neue Widmungskategorie für nachhaltige Bebauung. Die Geschoßflächenzahl ist als das Verhältnis der Flächen der oberirdischen Geschoße von Gebäuden zur Bauplatzgröße definiert. Dort wo Gemeinden im Rahmen des Bebauungsplans schon bisher umfassende Regelungen mit einer höheren Dichte getroffen haben, können diese Regelungen bis längstens Mitte 2028 weitergelten. Gemeinden können zukünftig zusätzlich eine Begrünung von Gebäudeflachdächern, Fassaden sowie von Parkplätzen und die Versickerung von Niederschlagswassern vorschreiben.
Neue Betriebsansiedelungen wiederum, die mehr als 100 Fahrten pro Tag und Hektar erzeugen, brauchen aber März 2021 die neue Widmungskategorie für verkehrsbeschränkte Betriebsgebiete, in welche die Verkehrsströme genauer betrachtet werden. Erweiterungen schon bestehender Betriebe und Grundstücke bis zu einem Hektar sind von dieser Regelung ausgenommen.
Bei allen Neuwidmung werden zukünftig verpflichtend Mobilisierungsmaßnahmen anzuwenden sein. Insbesondere werden das befristete Widmungen oder Raumordnungs-Verträge sein. Sollten neu gewidmete Bauparzellen nach einer bestimmten Zeitspanne nicht bebaut werden, werden sie automatisch rückgewidmet oder müssen z. B. der Gemeinde zum Kauf angeboten werden. Das bedeutet einen faktischen Bauzwang und damit ein Stopp der Zersiedlung und dem unnötigen Bodenverbrauch. Außerdem werden so auch Infrastrukturkosten für die Gemeinden gespart.
Schon seit mehreren Jahren sind neue Einkaufszentren auf der ‚grünen Wiese‘ in Niederösterreich verboten. Nun werden auch Parkplätze bei neuen Handelseinrichtungen eingeschränkt. Zukünftig dürfen bis 750 m² Verkaufsfläche pro 20 m² ein Stellplatz, maximal jedoch 30 Stellplätze ebenerdig im Freien errichtet werden. Über 750 m² Verkaufsfläche darf pro 30 m² Verkaufsfläche ein Stellplatz errichtet werden. Gesetzlich vorgeschrieben barrierefreie Stellplätze sind von dieser Berechnung ausgenommen. Sind mehr Parkplätze gewünscht, so müssen diese im Gebäude (z.B. unterirdisch oder am Dach) errichtet werden oder mit einer Photovoltaik-Anlage überdacht werden.
Bei Photovoltaik-Anlagen gelten zukünftig strenge Kriterien für Anlagen im Grünland, wie Netzanschluss, der Schutz hochwertiger landwirtschaftlicher Flächen, der Schutz des Ortsbilds und von Naturschutzflächen. Pernkopf: „Prinzipiell wollen wir PV-Anlagen auf Dächern, Lagerhallen und alten Deponien bevorzugen.“ Freiflächen-Anlagen, die mehr als zwei Hektar Fläche einnehmen, werden in Zukunft in einem eigenen sektoralen Raumordnungsprogramm ausgewiesen werden sein müssen, bevor Gemeinden eine diesbezügliche Widmung einreichen können. Dieses Programm wird von Experten in den nächsten Monaten erstellt werden. Flächen auf aufgelassenen Deponien o. ä. können auch weiterhin in einem größeren Ausmaß als zwei Hektar gewidmet werden.
Weiters soll ein neues Sektorales Raumordnungsprogramm für überregionale Betriebsgebiete erstellt werden, in denen interkommunale Abstimmungen verbessert und Verkehrsströme genauer gelenkt werden können. Außerdem werden die Planungsrichtlinien für Flächenwidmungspläne unter den Prämissen Klima- und Bodenschutz komplett modernisiert.
DI Dr. Erich Dallhammer, Geschäftsführer des Österreichischen Institut für Raumplanung, begrüßt die Novelle: „Das Bodenschutzpaket stärkt die überregionale Abstimmung, schützt den Boden und sieht kluge Instrumente zur Differenzierung zwischen städtischen und ländlichen Räumen vor. Damit können Impulse im Land und mehr Grün in den Städten erreicht werden.“
Pernkopf abschließend: „Wir setzen auf Klimaschutz und den Schutz unserer Böden. In den letzten Monaten haben wir hier schon einige Initiativen gesetzt, insbesondere den ‚Grüner Ring‘, mit dem wir gerade rund um Wien neue Siedlungsgrenzen setzen wollen. Das Bodenschutzpaket ist jetzt der nächste und größte Schritt. Wir wollen unsere Äcker und Naturräume für die nächsten Generationen sichern, mehr Grün in die Städte bringen und die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes und Regionen sichern und steuern.“
Weitere Informationen: Büro LH-Stellvertreter Pernkopf, DI Jürgen Maier, Telefon 02742/9005-12704, E-Mail lhstv.pernkopf@noel.gv.at
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