Mit der Entscheidung des FMSG, die Ausnahmekontingente einheitlich auf 20 Prozent zu heben, werden die Prozesse für alle Banken vereinfacht. Dies stellt eine Erleichterung für die Banken dar und ermöglicht es ihnen, flexibler auf die Bedürfnisse der Häuslbauerinnen und Häuslbauer zu reagieren. Die Regelungen für Immobilienkredite, insbesondere die KIM-Verordnung, die seit August 2022 in Kraft ist, ist für viele Häuslbauer und Banken eine massive Herausforderung. Die Verordnung setzte strenge Grenzen in Bezug auf die Beleihungsquote, die Rückzahlungsrate und die Höchstlaufzeit der Kredite, wobei die Ausnahmekontingente von der Größe der Bank abhingen.
Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner, die seit eineinhalb Jahren mit deutlichen Worten gegen die Verordnung der FMA ankämpft: „Es ist für die FMA offenbar ein weiter Weg vom Elfenbeinturm herunter auf den Boden der Realität der Häuslbauer. Aber eine Teileinsicht ist endlich vorhanden. Das ist erstmal eine gute Nachricht für alle, die sich Eigentum schaffen wollen, aber wir sind sicher noch nicht am Ziel.“
„Die Lockerung der KIM-Verordnung ist ein erster Schritt, um den Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern endlich wieder unkompliziert Zugang zu Wohnbaukrediten zu ermöglichen. Die aktuellen Regelungen im Hinblick auf die Kreditvergabe machen die Schaffung von Eigentum schlicht unmöglich und sind damit eine Riesen-Herausforderung am Weg zur ersten eigenen Wohnung vieler junger Menschen“, so Finanzlandesrat Ludwig Schleritzko.
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