Zuschuss zum Zuchttierankauf Jungschafe und Jungziegen

Förderung für Schaf- und Ziegenhalter aus Niederösterreich für den Ankauf von weiblichen Zuchttieren.

Ziel 

Erhaltung und Qualitätsverbesserung der niederösterreichischen Schaf- und Ziegenhaltung und damit verbunden die Sicherung der traditionellen, bäuerlichen Landbewirtschaftung.

 

Förderwerbende

Natürliche und juristische Personen, die einen landwirtschaftlichen Betrieb mit Schaf- bzw. Ziegenhaltung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften (der Betriebssitz ist in Niederösterreich).

 

Fördervoraussetzungen

Der Ankauf muss über einen anerkannten Zuchtbetrieb erfolgen. Dieser muss als unverdächtiger Betrieb von Maedi Visna/CAE und Brucella ovis zertifiziert sein. Beim Ankauf von Tieren für die Milchproduktion muss der Zuchtbetrieb zusätzlich als unverdächtig auf Pseudotuberkulose eingestuft sein.

Für die Tiere muss eine Zuchtbescheinigung vorliegen.

Das Alter der weiblichen Tiere ist zwischen 4 und 18 Monaten.

Der Betrieb hat die bezuschussten Tiere zumindest zwölf Monate auf dem Betrieb zur Verbesserung der Herde zu halten.

Der Betrieb muss die Voraussetzungen gemäß Verordnung (EU) Nr. 2019/316 (agrarisches De-minimis) erfüllen.

Die angekauften Tiere müssen folgenden Rassen angehören:

Schafe für Fleischproduktion: Alpines Steinschaf, Berrichon du Cher, Braunes Bergschaf, Coburger Fuchsschaf, Dorper, Il de France, Juraschaf, Kärntner Brillenschaf, Krainer Steinschaf, Merinolandschaf, Schwarzköpfiges Fleischschaf, Shropshire, Southdown Sheep, Suffolk, Swifter, Texel, Blaue Texel, Tiroler Steinschaf, Ungarisches Zackelschaf, Waldschaf, Walliser Schwarznasenschaf

Schafe für Milchproduktion: Lacaune, Ostfriesisches Milchschaf

Ziegen für Fleischproduktion: Blobe Ziege, Burenziege, Pinzgauer Strahlenziege, Pinzgauer Ziege, Steirische Scheckenziege

Ziegen für Milchproduktion: Bunte Edelziege, Gemsfarbige Gebirgsziege, Saanenziege, Toggenburger Ziege


Art und Höhe der Förderung

Der Zuschuss wird für drei bis zehn weibliche Zuchttiere pro Betrieb und Jahr gewährt. Der Mindestankaufspreis netto beträgt 200 EUR pro Tier. Die Höhe der Förderung beträgt 60 EUR pro Tier.

 

Antragstellung und Abwicklung

Die Beantragung der Förderung kann einmal jährlich bis spätestens 30. November des Förderjahres erfolgen. Das Antragsformular ist ausgefüllt und unterschrieben mit den erforderlichen Beilagen an die Förderabwicklungsstelle zu übermitteln.


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Letzte Änderung dieser Seite: 6.9.2024
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