Mit der vorausschauenden Finanzplanung durch Doppelbudgets, Transparenz durch die Erweiterung der Prüfkompetenz des Landesrechnungshofes, einer Änderung der Bauordnung inklusive wichtiger Klimaschutzmaßnahmen sowie einer Landeshaftung für das Haus der Digitalisierung sprach VP-Klubobmann Klaus Schneeberger bei seiner heutigen Vorschau auf den kommenden Landtag am Donnerstag in St. Pölten vier zentrale Punkte an.
„Die Verfassung ist die Bibel des Parlamentarismus, sie darf nicht leichtfertig geändert werden. Angesichts der größten Gesundheitskrise seit 100 Jahren und der größten Wirtschaftskrise seit 1945 stehen wir aber vor sehr großen Herausforderungen“, betonte dabei Schneeberger. Heuer hätte man das Nulldefizit erreicht, bereits im November habe es aber zweier Nachtragsbudgets bedurft, um den Umständen gerecht zu werden. Dabei seien ein Konjunkturprogramm von 229 Millionen Euro und Investitionen in der Höhe von 900 Millionen Euro beschlossen worden, um 50.000 Arbeitsplätze abzusichern.
„Für Planungssicherheit, Handlungsfähigkeit und Verlässlichkeit brauchen wir valide Daten. Um im Herbst ein Doppelbudget 2022/2023 beschließen zu können, brauchen wird eine Änderung der Verfassung. Ich werte es als positives Zeichen des Miteinander, dass dafür mit allgemeiner Zustimmung gerechnet werden kann“, führte der VP-Klubobmann aus.
In Bezug auf die Transparenz merkte Schneeberger an, dass 83 Prozent der Empfehlungen des Landesrechnungshofes auch umgesetzt würden. Das zeige, dass der Landesrechnungshof bei seinen Prüfungen auf Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Rechtmäßigkeit kompetent und hervorragend arbeite und sich auf Augenhöhe mit dem Bundesrechnungshof befinde, bei dem es ähnliche Überlegungen zur Erweiterung der Prüfkompetenz gebe. „Für den Antrag, dass der Landesrechnungshof bereits ab einer Landesbeteiligung von 25 statt bisher 50 Prozent prüfen kann, worin auch die Tochter- und Enkelgesellschaften miteinbezogen sind, erwarte ich mir ebenfalls eine breite Zustimmung“, erklärte der VP-Obmann und verwies darauf, dass die 50-Prozent-Grenze bei börsennotierten Unternehmen bestehen bleibe.
Weil sie jede Gemeinde und jeden Bauwerber betreffe, sei die Bauordnung das Herzstück der Landesgesetzgebung, weshalb die anstehende Änderung auch einem besonders breiten Begutachtungsverfahren unterzogen worden sei, fuhr Schneeberger fort. Als relevante Punkte nannte er dabei die Anpassung der Barrierefreiheit (bei einem mehrgeschossigen Wohnbau mit mehr als 12 Wohneinheiten müssen diese barrierefrei sein oder zumindest Vorkehrungen dafür vorhanden sein, unter 12 Wohneinheiten müssen die Wohnungen im Erdgeschoss barrierefrei sein), klimapolitische Maßnahmen (verpflichtende Photovoltaikanlagen auf 50 Prozent des Daches bei einem Neu- oder Zubau in der Größe von 300 Quadratmetern sowie beim Vorhandensein von Klimaanlagen, die eine Leistung von 12 Kilowatt überschreiten) und die Anlage einer Energieanlagendatenbank, die alle Heizungsanlagen in Niederösterreich umfassen soll, um den Ölausstieg begleiten zu können.
„Als weitere wesentliche Maßnahme der Ökologisierung wird es einen Antrag geben, in der Kraftstoffverordnung eine Bioethanol-Beimischung von 10 Prozent zu erlauben. Damit können 200.000 Tonnen CO2-Emmissionen eingespart werden, das entspricht einer Einsparung von 1,4 Millionen Auto-Kilometern. Diese Maßnahme ist im Regierungsprogramm zwar vorgesehen, aber bis jetzt noch nicht umgesetzt“, sagte der VP-Klubobmann.
Bei letzten Punkt – der Digitalisierung – erinnerte Schneeberger wiederum an die COVID-Problematik, die diesen Prozess im Vorjahr beschleunigt habe. Das Land Niederösterreich habe dafür 8,7 Millionen Euro Förderung für 500 Projekte bewilligt. „Für das Leitprojekt, das Haus der Digitalisierung inklusive der Erweiterung der Fachhochschule Wiener Neustadt am Campus Tulln, ist es notwendig, dass das Land eine Haftung in der Höhe von 30,55 Millionen Euro beschließt“, meinte Schneeberger abschließend.
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