Auf Initiative von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner wurden mit der vergangenen Sitzung der NÖ Landesregierung insgesamt rund 4,8 Millionen Euro für die Feuerwehren beschlossen. Diese Mittel teilen sich die Gemeinden und das Land jeweils zur Hälfte. Die Finanzmittel dienen zur Erstattung der Umsatzsteuer für die Anschaffung von Feuerwehrfahrzeugen. Mit dieser Unterstützung konnten 115 Fahrzeuge in mehr als 90 Gemeinden angeschafft werden.
„Wir befinden uns in einer äußerst turbulenten Zeit in der uns besonders die Corona-Krankheit mehr beschäftigt, als uns allen lieb und recht ist. Unabhängig davon ist es beruhigend zu wissen, dass wir eine blau-gelbe Sicherheitsfamilie haben, die da ist und auf die wir uns verlassen können. Der Feuerwehr kommt dabei eine ganz zentrale Rolle zu und stellt einen wichtigen Teil dieser Familie dar. Die Partnerschaft zwischen dem Land, den niederösterreichischen Gemeinden und den Feuerwehren hat sich schon oftmals bewährt, ich denke da an die tatkräftige Mitarbeit im Kampf gegen die Corona-Pandemie, aber auch an den Einsatz beim verheerenden Waldbrand rund um Hirschwang, genauso wie bei den Unwetterereignissen. Es ist mir daher ein besonderes Anliegen unsere Feuerwehren finanziell zu unterstützen“, so Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner.
LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf ergänzt: „Auf unsere Feuerwehren ist jederzeit Verlass. Sie haben auch heuer wieder Großartiges geleistet, wenn man an den Unwettersommer oder den Waldbrand in Hirschwang denkt. Die Rückerstattung der Umsatzsteuer für Einsatzfahrzeuge ist uns ein wichtiges Anliegen um zu versichern, dass das Land NÖ zu hundert Prozent hinter ihren Feuerwehren steht.“
Für gesetzlich vorgeschriebene Einsatzfahrzeuge müssen die Feuerwehren 20 Prozent Umsatzsteuer abliefern. Ein kompletter Entfall der Umsatzsteuer für solche Einsatzfahrzeuge ist laut Auskunft des Finanzministeriums aber europarechtlich nicht möglich. Deshalb springen das Land und die Gemeinden den Feuerwehren zur Seite. Das Land Niederösterreich übernimmt gemeinsam mit den Gemeinden den Betrag, der der Umsatzsteuer entspricht.
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