Im Land Niederösterreich wird die Mobilitätswende vorangetrieben, wodurch der Anteil des Rad- und Fußgängerverkehrs in den nächsten zehn Jahren verdoppelt werden soll. Daher hat Mobilitäts-Landesrat Ludwig Schleritzko heute Maßnahmen und ein Fördermodell zur Attraktivierung des Rad- und Fußgängerverkehrs in einer Pressekonferenz vorgestellt.
„Niederösterreich steht vor seiner größten Herausforderung der letzten Jahre und Jahrzehnte“, damit eröffnete der Landesrat die Pressekonferenz und deutete dabei einerseits auf die Covid-Krise und andererseits auf die Klimakrise hin. Deshalb sei Schleritzko von der Landeshauptfrau beauftragt worden, im Mobilitätsbereich Maßnahmen zu setzen, um dem Klimawandel mit konkreten Maßnahmen entgegenzusetzen. Das Land Niederösterreich erarbeite aus diesem Grund eine „Strategie Aktive Mobilität“, die bis zum kommenden Frühjahr 2021 Grundlagen für die Stärkung des Rad- und Fußgängerverkehrs schaffen soll“; so Schleritzko.
In Niederösterreich liege der Anteil des Öffentlichen Verkehrs bei rund 30 Prozent an der Verkehrsleistung, aber nach wie vor habe Niederösterreich einen hohen Anteil an PKW-Fahrten, die sich vermeiden lassen würden. „Das gilt etwa für die Arbeitswege, wenn man sieht, dass 25 Prozent dieser Wege unter zehn Kilometer lang sind. Das gilt aber auch darüber hinaus für PKW-Fahrten im Allgemeinen: 40 Prozent aller PKW-Fahrten sind kürzer als fünf Kilometer“, unterstrich der Landesrat und verwies auf das Rad als umweltfreundliche Alternative. Erhebungen würden zeigen, dass die Niederösterreicher vermehrt auf das Rad umsteigen würden. Schleritzko dazu: „Abgeleitet aus diesem Wissen nehmen wir uns ein großes Ziel vor. Wir wollen im laufenden Jahrzehnt eine Verdoppelung aller im Rad- und Fußgängerverkehr zurückgelegten Wege in Niederösterreich. Konkret bedeutet das statt derzeit 22 Prozent sollen 2030 mehr als 40 Prozent aller Wege mit dem Fahrrad, dem E-Bike, dem Tret- oder E-Roller beziehungsweise zu Fuß absolviert werden. Damit sollte es uns auch gelingen, das Team ‚Umweltverbund‘ von derzeit 36 auf deutlich über 50 Prozent zu bringen.“
Dazu gebe es fünf Handlungsfelder, die in der „Strategie Aktive Mobilität“ abgebildet werden: Das seien die Themen Infrastruktur, Multimodalität, neue Möglichkeiten und Chancen (wie z. B. E-Mobilität, Sharing, etc.), Information und Kooperation sowie Förderung und Organisation.
Zudem werde für die Gemeinden ein neues Fördermodell angeboten. In der morgigen Sitzung der Landesregierung bringe man ein neues Fördermodell auf den Weg, um die Gemeinden bei Planung und Errichtung von Radverkehrsinfrastruktur zu unterstützen. Schleritzko: „Wir sprechen von Förderquoten in Höhe von 60 bis 80 Prozent für die Regionen im Land, bei denen das größte Potenzial zur Erhöhung des Radverkehrsanteils besteht. Hier sollen sogenannte Radschnellwege errichtet und Rad-Basisnetze ausgebaut werden.“ Die insgesamt elf Achsen dieser Radschnellwege wurden im Rahmen einer flächendeckenden Potenzialanalyse ermittelt. Im Zentralraum sei das die Achse St. Pölten-Lilienfeld bzw. Pressbaum-Wien, im Industrieviertel die Achse Wiener Neustadt-Baden-Mödling nach Wien beziehungsweise die Route von Neunkirchen nach Gloggnitz. Hohes Potenzial im Weinviertel liege in der Achse Stockerau-Korneuburg-Wien bzw. Gänserndorf-Deutsch-Wagram-Wien. Im Waldviertel sei ein Radschnellweg zwischen Gmünd-Schrems sowie Mautern-Krems-Paudorf sinnvoll. Im Mostviertel seien die Achsen zwischen Emmersdorf, Melk und Loosdorf sowie Persenbeug, Ybbs und Waidhofen an der Ybbs, Kematen und Amstetten für Radschnellwege vorgesehen.
„Die zweite Förderschiene betrifft die ländliche Erschließung. Denn uns im Land Niederösterreich geht es nicht nur um die Unterstützung unserer Zentrums-Regionen, wir wollen auch in den ländlichen Gebieten für eine Attraktivierung sorgen. Aus diesem Grund ist auch die Förderquote von 60 bis 70 Prozent nicht wesentlich niedriger als in der Förderschiene für Radschnellwege und Rad-Basisnetze“, meinte der Landesrat. Um ein Projekt erfolgreich für eine Förderung einzureichen, müssen drei von sechs Kriterien erfüllt werden. Diese sind: Das Projekt muss ein Lückenschluss sein, eine Anknüpfung an bestehende Verbindungen bieten, eine Anbindung an einen Bahnhof oder Busknoten liefern, Ortsteile oder Katastralgemeinden verbinden, Alltagseinrichtungen als Ziel- oder Quellpunkt haben oder Gefahrenstellen entschärfen. „Wir machen diese Förderschienen rückwirkend für alle Projekte ab 1. Juni 2020 verfügbar“, unterstrich Schleritzko, der darauf verwies, das insgesamt vier Millionen Euro jährlich zur Verfügung stehen. Die Gemeinden werden in den kommenden Tagen über diese Fördermöglichkeiten von den Mobilitätsmanagern informiert, darüber hinaus gebe es ein Webinar am 3. November, das von der NÖ.Regional durchgeführt wird.
Eine Übersicht über die Förderung für Rad-Basisnetze und die ländliche Erschließung ist online hier zu finden: https://atlas.noe.gv.at/webgisatlas/(S(ahuslplcmmr1k33rzocgbi10))/ini t.aspx?karte=atlas_noe_radwege&ks=transport&redliningid=f13fr1cjdztvu twszklj4y1v&box=481672.408227848%3b244801%3b932805.591772152%3b441162 &srs=31259&t=637365345920558225. In blau dargestellt sind jene Regionen, in denen die Förderschiene „ländliche Erschließung“ zur Anwendung kommt. Jene Gemeinden ohne blaue Färbung fallen in die Kategorie der Rad-Basisnetze.
Weitere Informationen: Büro LR Schleritzko, Florian Krumböck, BA, Telefon 02742/9005-13546, E-Mail florian.krumboeck@noel.gv.at
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