Mit der straßenrechtlichen Genehmigung der „Spange Kledering“ ist laut Niederösterreichs Mobilitäts-Landesrat Ludwig Schleritzko ein entscheidender Schritt für diese wichtige, grenzüberschreitende Entlastungsmaßnahme gesetzt. „Die neue Spange stellt eine Verbindungsstraße zwischen dem in Wien befindlichen Betriebsgebiet Ailecgasse – Sophie Lazarsfeld-Straße und der L2069 Klederinger Straße und in weiterer Folge der S1 Wiener Außenringschnellstraße dar. Dadurch ergibt sich eine Entlastung der Ortsdurchfahrt von Schwechat im Zuge der B11 (über Alanovaplatz) und eine wesentliche Verkürzung der Fahrstrecke Richtung S1 (ASt. Rannersdorf) für den Wirtschaftsverkehr aus dem Betriebsgebiet Ailecgasse – Sophie Lazarsfeld-Straße auf Wiener Stadtgebiet. Zusätzlich können mit der Errichtung der Entlastungsspange begleitende Maßnahmen umgesetzt werden, die den zum Teil illegalen Durchgangsverkehr durch die östlich des Verschiebebahnhofs gelegene Gärtnersiedlung unterbinden“, so Landesrat Schleritzko.
Zurzeit sind in der Gärtnersiedlung 1.600 KFZ pro Tag – teils illegal, weil ein LKW-Durchfahrtsverbot gilt – unterwegs. Durch die neue Spange können etwa 1.500 Fahrzeuge pro Tag verlagert werden. Darüber hinaus können etwa 2.000 KFZ pro Tag von der B10 im Bereich der Landesgrenze verlagert werden.
Die gegen den straßenrechtlichen Genehmigungsbescheid der BH Bruck/Leitha für die „Spange Kledering“ eingebrachten Beschwerden wurden kürzlich vom zuständigen Landesverwaltungsgericht zurückgewiesen. Als nächster Schritt wird nun der NÖ Straßendienst mit der Stadt Wien und der Stadtgemeinde Schwechat Gespräche zum geplanten Abschluss eines Übereinkommens über die erforderlichen Grundeinlösungen und die Finanzierung der Baukosten aufnehmen. Laufen diese Gespräche und der Abschluss des Übereinkommens nach Plan, ist mit einem Baubeginn für die „Spange Kledering“ im Laufe des Jahres 2022 zu rechnen.
Weitere Informationen: Büro LR Schleritzko, Florian Krumböck, BA, Telefon 02742/9005-13546, E-Mail florian.krumboeck@noel.gv.at
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