Film - Allgemeines

Voraussetzungen, Antrag, verschiedene Förderungsmöglichkeiten, Logo und Richtlinien für den Bereich Film  

Publikation
"Filmlandschaft Niederösterreich - 20 Jahre Filmförderung"

Cover der Publikation
Eine Rückblende auf 20 Jahre Filmförderung und eine Reise durch die Filmlandschaft Niederösterreich von 1996 bis 2015.


Das Land Niederösterreich sieht seinen Schwerpunkt als zweitgrößter Regionalförderer Österreichs in der Unterstützung zur Herstellung von Filmen. Bei Projektentwicklungen undi der Verwertung von Filmen kann ein Finanzierungsbeitrag nur vergeben werden, wenn dies im besonderen Interesse des Landes Niederösterreich liegt.

Gefördert wird nicht nur ein bestimmtes Segment des Filmschaffens, sondern Film in all seinen Facetten: Als Kulturgut und als Wirtschaftsfaktor. Niederösterreich fördert Kinospielfilme, ohne Low-Budget-Spielfilme und die wichtigen Bereiche Dokumentarfilm, Experimentalfilm und Kurzfilm zu vernachlässigen. Internationale Koproduktionen finden sich hier ebenso wie eigenständige österreichische Produktionen. Projekte können zu jeder Zeit eingebracht werden, es gibt keine fixen Einreichtermine.

Gefördert werden Filmkünstlerinnen und Filmkünstler in den Bereichen künstlerischer Dokumentar-, Experimental-, Kurz- sowie Animationsfilm, deren personeller Bezug zu Niederösterreich gegeben ist sowie Diplomfilme von niederösterreichischen Filmschaffenden im Rahmen ihres Studiums. Der Drehort Niederösterreich ist hier ausdrücklich nicht Bedingung.

Seit 1996 werden in der Beurteilung der eingereichten Filmprojekte auch ökonomische Kennzahlen sowie touristische Aspekte neben der kulturellen Bedeutung bei Kino- und Fernsehproduktionen berücksichtigt. In Niederösterreich verfügt die Abteilung Kunst und Kultur des Amtes der NÖ Landesregierung auch über die Filmfördermittel der Abteilung Wirtschaft, Tourismus und Technologie des Amtes der NÖ Landesregierung. Maßgeblich ist dabei jedenfalls der Niederösterreich-Effekt, der im Zuge der Produktion in Niederösterreich entsteht. Für die Vergabe von Finanzierungsbeiträgen für  abendfüllende Kinospiel- und -Dokumentarfilme sowie TV-Produktionen mit wirtschaftlichem NÖ-Effekt bedient sich die Niederösterreichische Landesregierung eines Gutachtergremiums


Downloads

Ihre Kontaktstelle des Landes für Filmförderung

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Kunst und Kultur
Landhausplatz 1, Haus 2 3109 St. Pölten E-Mail: post.k1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 - 16269 oder 13186
Fax: 02742/9005 - 13029   
© 2024 Amt der NÖ Landesregierung