Von März 2020 bis August 2022 bestand in Österreich die Absonderungspflicht für an Covid erkrankte bzw. krankheitsverdächtige Personen. Zugleich hatten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei einer Absonderung nach dem Epidemiegesetz das Recht auf Entgeltfortzahlung, welche die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu leisten verpflichtet waren. Mit der Auszahlung des Entgelts erwarben diese wiederum einen Anspruch auf Vergütung gegenüber dem Bund. Auch selbstständig erwerbstätige Personen konnten eine Entschädigung für ihren Verdienstentgang beantragen. „Insgesamt gingen bis dato 406.728 Vergütungsanträge bei der Vergütungsstelle des Landes NÖ ein, welche die Abwicklung und Auszahlung für den Bund stellvertretend ausführt. Knapp 99 Prozent wurden bisher abgeschlossen, davon konnten 366.000 Anträge positiv erledigt werden. In Summe sind bislang Zahlungen in Höhe von rund 390 Mio. Euro getätigt worden“, informiert Königsberger-Ludwig.
„Mein ausdrücklicher Dank geht an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vergütungsteams, die dafür gesorgt haben, dass alle Anträge mit wenigen Ausnahmen kürzlich abgeschlossen werden konnten. Vor allem bedanke ich mich für das große Bemühen, nachdem verwaltungsgerichtliche Entscheidungen und ausstehende Klarstellungen des Bundes mehrmals die Auszahlungen stocken ließen und sich ein Rückstau ergab, die offenen Anträge im Interesse der betroffenen Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher rasch zu erledigen“, so die Gesundheitslandesrätin.
Weitere Informationen: Büro LR Ulrike Königsberger-Ludwig, Pressesprecher Mag. Dr. Anton Heinzl, Tel.: 02742/9005-12576, E-Mail: anton.heinzl@noel.gv.at
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