Katastrophenschutzplanung

Grundsätzliches über die Katastrophenschutzplanung, Gefahrenkatalog des Landes und aktuelle Alarmpläne    




Grundsätzliches zur Katastrophenschutzplanung

Unter Katastrophenschutz versteht man sämtliche Vorkehrungen bzw. Maßnahmen eines Gemeinwohls, mit dem Ziel eine Katastrophe zu verhindern bzw. die Auswirkungen zu bewältigen und das Leid zu mindern.  

Ein funktionierendes Katastrophenschutzmanagement umfasst somit sämtliche organisatorische Maßnahmen und Abläufe, die für eine effiziente Katastrophenbewältigung notwendig sind.

Dazu gehören vor allem die Vorkehrungen der

- staatlichen Einrichtungen (Behörden)

- Einsatzorganisationen (nichtstaatliche Organisationen, NGO)

- Privatpersonen bzw. der Privatwirtschaft (Selbstschutz)

- Betreiber von wichtigen Infrastrukturen (Energie, Gesundheit, Transport, etc.)

Am Beginn jedes Managementprozesses steht eine Analyse und eine Definition des Zieles, das man erreichen möchte.

Das Ziel im Katastrophenschutz ist, die Verhinderung bzw. Minimierung von Schäden an Menschen, Tieren, der Umwelt und Sachwerten.

Die Analyse einer Gefährdung wird durch die Anwendung eines Risikomanagements erreicht. Dieses besteht aus der Gefahrenerkennung oder Gefahrenidentifikation und der Beurteilung. 

Die Katastrophenschutzbehörden benutzen für diesen Schritt ein Instrument, das unter der Federführung des Militärkommandos NÖ gemeinsam mit allen Blaulichtorganisationen entwickelt wurde. Dieses Instrument ermöglicht die strukturierte und rasche Beurteilung von Gefahren. Aus den Beurteilungen leiten sich weitere Handlungsoptionen ab.

Wird eine Gefahr als hoch eingestuft ist der örtliche Katastrophenschutzplan zu adaptieren oder sogar ein eigener Sonderalarmplan zur Bewältigung einer Gefahrensituation auszuarbeiten. Grundlage dafür liefert das NÖ Katastrophenhilfegesetz.



Richtlinie zur Erstellung von Katastrophenschutzplänen

Gemäß § 7 Abs. 7 NÖ Katastrophenhilfegesetz (NÖ KHG 2016) haben die Gemeinden, die Bezirksverwaltungsbehörden und die Landesregierung für ihren Zuständigkeitsbereich Katastrophenschutzpläne nach einheitlichen Richtlinien zu erstellen.

Mit Beschluss der NÖ Landesregierung vom 12. Oktober 2021 wurde die bestehende Richtlinie aktualisiert und in den Amtlichen Nachrichten der NÖ Landesregierung veröffentlicht.

Sie wurde inhaltlich und rechtlich an den aktuellen Stand angepasst und soll künftig Grundlage für die behördliche Katastrophenschutzplanung sein.  
Die neue Richtlinie ist so gestaltet, dass sie nur mehr die wesentlichen Grundsätze und Inhalte der Katastrophenschutzplanung regelt und erläutert. Ziel ist es, eine einfache, verständliche und praktikable Grundlage zu schaffen, die insbesondere
auch von den Gemeinden umgesetzt werden kann.

Weiterführende Inhalte sind Teil der Ausbildungen gemäß § 12 NÖ KHG 2016, die bereits seit vielen Jahren erfolgreich angeboten und auch in Anspruch genommen werden (z.B. Gemeindeschulungen des NÖ Zivilschutzverbandes, Schulungen der Bezirksverwaltungsbehörden durch das Land, etc.)  

Richtlinie für die Erstellung von Katastrophenschutzplänen (Stand September 2021)



Gefahrenkatalog des Landes Niederösterreich

Der Gefahrenkatalog beinhaltet die für Niederösterreich relevantesten Gefahren, die bei der Erstellung und Anpassung von Katastrophenschutzplänen jedenfalls berücksichtigt werden sollen.

Gefahrenkatalog (Stand September 2021)

Die Landeswarnzentrale des Landes Niederösterreich erstellt und plant ständig neue Alarmpläne für verschiedenste Bedrohungsbilder. Anbei ein Auszug aus den vorhandenen Sonderkatastrophenschutzplänen (Sonderalarmplänen):




Wasser

Bedrohungsbild "Hochwasser"

  • Hochwasseralarmpläne für die Donau
  • Warndienst österreichisch-tschechischer Grenzgewässer
  • Alarmpläne für die Thaya-March
  • Alarmpläne für die Pulkau
  • etc.




Gefährliche Stoffe und Umweltgefährdung

Sogenannte Externe Notfallpläne beinhalten Maßnahmen für Unfälle und Störfälle in Chemiebetrieben. Grundlage bildet die EU Seveso Richtlinie, die auch in diversen Bundes- und Landesgesetzen national umgesetzt wurde.

Nähere Informationen zur Seveso Richtlinie - Umweltschutzanlagen

Nähere Informationen zur Seveso Richtlinie - Betriebsanlagentechnik




Verkehr

Für diesen Bereich sind Rahmenalarmpläne für besondere Gefahrenstellen für den Verkehr sowohl auf der Straße, Schiene und für die Luftfahrt vorhanden.

  • Autobahnalarmpläne des NÖ Landesfeuerwehrverbandes
  • Alarmpläne für ÖBB Eisenbahntunnel
  • Alarmplan Flughafen Wien
  • Alarmpläne für Flugplätze



Ihre Kontaktstelle des Landes für Zivil- & Katastrophenschutz

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Feuerwehr und Zivilschutz
Langenlebarner Strasse 106 3430 Tulln E-Mail: post.ivw4@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-16661
Fax: 02742/9005-13520   
Letzte Änderung dieser Seite: 25.10.2023
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