Der zweite Call für Innovative Maßnahmen im Rahmen der European Urban Initiative (EUI) ist geöffnet! Projektvorschläge von städtischen Behörden können bis zum 5. Oktober eingereicht werden.

Insgesamt ist dafür ein indikatives Budget von 120 Mio. EUR aus dem EFRE vorgesehen. Jedes Projekt kann eine Kofinanzierung von bis zu 5 Mio. EUR aus dem EFRE erhalten. Die Projektlaufzeit beträgt maximal  3,5 Jahre. Die Chance für städtische Behörden, mutig zu sein, Risiken einzugehen und neue innovative Lösungen vorzustellen!

Die zweite Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen für innovative Maßnahmen im Rahmen der Europäischen Städteinitiative (EUI-IA) richtet sich an innovative Projekte, die sich auf die drei Themen Begrünung der Städte, nachhaltiger Tourismus und Talententwicklung in schrumpfenden Städten konzentrieren.

  • Begrünung der Städte: Erprobung und Bereitstellung konkreter innovativer Lösungen für grüne Infrastrukturen in europäischen Städten in den Bereichen biologische Vielfalt, Umweltverschmutzung, Ressourcen und Klima einschließlich Synergien mit anderen wichtigen Politikbereichen. Die innovativen Lösungen sollen außerdem einen Beitrag zum grünen und gerechten Übergang leisten und den Aspekt der Erschwinglichkeit für Alle einbeziehen. 
  • Nachhaltiger Tourismus: Unterstützung der langfristigen grünen und digitalen Transformation und der Resilienz im Tourismus. Durch die Einführung neuer Lösungen und umfassender Strategien für die Förderung und das Management eines nachhaltigen Tourismus können Städte ein Beispiel für kleinere Städte, Dörfer und Regionen geben, deren Wirtschaft stärker vom Tourismus abhängt. Dies insbesondere im Hinblick auf die Verringerung der übermäßigen Abhängigkeit von einem einzigen Sektor und die Kombination touristischer Wirtschaftsaktivitäten mit anderen Investitionen und anderen Maßnahmen zur Schaffung von Arbeitsplätzen zur Diversifizierung auf andere Sektoren.
  • Talententwicklung in schrumpfenden Städten: Unterstützung von Städten bei der Erprobung neuer Lösungen, um Talente zu halten und anzuziehen. Der Aufruf richtet sich besonders an Regionen, die von der Europäischen Kommission in der Mitteilung "Harnessing talent in Europe’s region" genannt werden. Mit dem Call sollen ortsbezogene und integrierte Pilotprojekte ermittelt werden. Das sind Projekte, die lokale Gemeinschaften in Experimente auf städtischer Ebene einbeziehen und die wirtschaftliche, soziale und ökologische Dimension der demografischen Herausforderungen in einer innovativen Weise angehen.  

Der Antrag wird von der federführenden Städtischen Behörde eingereicht. Die Partnerschaft an sich besteht aus der federführenden städtischen Behörde und ggf. assoziierten städtischen Behörden und weiteren Partnern, die für die Projektdurchführung relevant sind. Zusätzlich dazu soll über Transfer Partners auch ein Wissenstransfer zu anderen städtischen Behörden am Ende des Projektes erfolgen.  

Wer kann einen Antrag einreichen?

Städtische Behörden, die in eine der folgenden Kategorien fallen können einen Projektantrag stellen (Details dazu sind in den Terms of Reference festgelegt):

  • Kategorie 1: Alle städtischen Behörden einer lokalen Verwaltungseinheit, die nach dem Grad ihrer Verstädterung (DEGURBA von Eurostat) als Stadt, kleinere Stadt oder Vorort definiert sind (DEGURBA Code 1 oder DEGURBA Code 2) und mindestens 50.000 Einwohner zählen.
    Das ist in Niederösterreich: St. Pölten lt. veröffentlichter Tabelle
  • Kategorie 2: Organisierte Agglomerationen, die Vereinigungen oder Zusammenschlüsse von städtischen Behörden sind und nach nationalem Recht als lokale Verwaltungsebene anerkannt sind und ausschließlich aus Gemeinde/Stadtverwaltungen bestehen
  • Kategorie 3: Vereinigungen oder Zusammenschluss von städtischen Behörden, die rechtlich nicht als organisierte Agglomeration anerkannt werden. Alle beteiligten städtischen Behörden müssen der Definition DEGRUBA Code 1 oder  2 entsprechen und zusammen eine EW-Zahl von mindestens 50.000 aufweisen (federführende Behörde + assoziierte städtische Behörden) und einen territorialen Zusammenhang der städtischen Behörden aufweisen. Dabei soll eine begrenzte Anzahl an städt. Behörden zusammenarbeiten. 

Nähere Informationen dazu finden Sie auf der EUI-Webseite. Die Details zu den Einreichbedingungen finden Sie in den Terms of Reference.

Ihre Kontaktstelle des Landes

Internationale & Europäische Angelegenheiten Landhausplatz 1, Haus 3 3109 St. Pölten E-Mail: post.lad4@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13489
Fax: 02742/9005-13610
Letzte Änderung dieser Seite: 18.4.2024
© 2024 Amt der NÖ Landesregierung