07.07.2016 | 16:12

Sitzung des NÖ Landtages

Aktuelle Stunden zu Beginn

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Der Landtag von Niederösterreich trat heute um 13 Uhr unter dem Vorsitz von Präsident Ing. Hans Penz zu einer Sitzung zusammen.

Zu Beginn wurde eine Aktuelle Stunde zum Thema „Rechtsbruch im Asylbereich schädigt unsere Gemeinden" abgehalten.

Klubobmann Gottfried   W a l d h ä u s l   (FP) sagte, dass das Thema der Aktuellen Stunde ein sehr heikles Thema sei und es sehr aktuell sei, weil die Vorgehensweise von vielen Bürgern und Bürgermeistern nicht akzeptiert werde. Es werde zugegeben, dass die Gemeinden zur Kasse gebeten werden, aber das sei rechtlich nicht in Ordnung. Den Gemeinden werde Geld abgezweigt, obwohl das vom Gesetz her nicht sein dürfte. Für die Gemeinden würde dadurch - das Jahr 2015 miteingerechnet - ein Schaden von über 50 Millionen Euro entstehen. Es werde bewusst die Unwahrheit erzählt, so erzähle man in den Gemeinden, dass diese bei der Mindestsicherung für die Asylanten nichts dazuzahlen müssten. Man müsse den Mut haben, hier ehrlich zu sein.

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine   P e t r o v i c   (G) meinte in Bezug auf die Ausführungen ihres Vorredners, dass diese nicht überraschend seien. Warum es ein Rechtsbruch sein solle, wenn es ein gültiges Gesetz dafür gebe, verstehe sie nicht. Man könne dieses Gesetz falsch finden, dann müsse man den Antrag stellen, dieses zu ändern. Sie finde das Gesetz sehr vernünftig. Humanitäre Hilfe koste Geld. Man würde von der Solidarität anderer profitieren. Sie sei davon überzeugt, dass wenn man den jungen Leuten in Syrien Hilfe gebe und wenn man zeige, dass man diese Menschen nicht fallen lasse und zu ihnen stehe, das nicht nur ein Gebot der Moral sei, sondern das auch wirtschaftlich zurückkommen werde.

Abgeordneter Ing. Martin   H u b e r   (FP) hielt fest, dass seine Fraktion nur ein Thema habe, nämlich „Politik für unsere Landsleute" zu machen. Das sei Auftrag seiner Fraktion. Im NÖ Mindestsicherungsgesetz sei geregelt, dass sich Gemeinden und Bund jeweils 50 Prozent der Kosten teilen, dieser Anteil werde aber laut Ausnahmeregelung bei Asylwerbern nicht tragend, daher gebe es hier einen Rechtsbruch. Hier sei ganz eindeutig der Bund zuständig und nicht die Gemeinden. Wenn man den Sozialstaat ausbeute, werde demnächst kein Geld mehr da sein. Asyl sei ganz klar Schutz vor Verfolgung auf Zeit, das sei ganz klar geregelt. Es dürfe nicht sein, dass man den Sozialstaat ausbeute.

Abgeordneter Walter   N a d e r e r   (FRANK) führte aus, dass die Diskussion aus mehreren Ursachen entstanden sei und zwar aus der Finanznot, die allgegenwärtig sei, aus der mangelnden Fantasie der Mittelverwendung - die Aufteilung 50 Prozent Bund/Gemeinden könne kaum jemand wirklich nachvollziehen. Auch sei es schwierig dem Begriff der Verteilungsgerechtigkeit gerecht zu werden. Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung sei für all jene da, die für ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft nicht mehr aufkommen könnten. Bei der Finanzierung sei die Auslagerung bis hin zu den Wirkungsebenen nicht immer ideal. Diese Defizite zeige gerade die Situation in kleinen Gemeinden, und zwar nicht nur für Asyl- und Schutzberechtigte, sondern auch im Bereich der Einheimischen. Er stellte die Frage, ob die Liberalisierung im Bereich der Existenzsicherung angedacht werden sollte.

Abgeordneter Dr. Martin   M i c h a l i t s c h   (VP) meinte, dass der Titel der Aktuellen Stunde ein drastischer Titel sei. Es gehe nicht unbedingt darum, an dieser Stelle eine inhaltliche Mindestsicherungsdebatte zu führen, sondern es gehe hier um eine Rechtsauslegung, wie sie die FP vornehme. Die Bestimmung, um die es hier gehe, sei eine ganz einfache. Es gehe um drei Absätze im Paragraf 36. Gemeinden, in denen hilfsbedürftige Personen ihren Hauptwohnsitz hätten, hätten dem Land 50 Prozent der Kosten zu refundieren. Das gelte u.a. nicht für Asylwerber. Wenn man im Gesetz weiterlese, dann sei jedoch festgehalten, dass die Gemeinden solidarisch für 50 Prozent der Kosten aufzukommen haben. Die Auslegung der FP sei daher gegen den Gesetzgeber und die gängige Praxis. Es sei eine vorsätzliche Rechtsbeugung, die die FP vornehme. Eine Gesetzesbestimmung umzuändern, indem man etwas weglasse, sei eine falsche Auslegung.

Abgeordneter Erich   K ö n i g s b e r g e r  (FP) sagte, der FP vorzuhalten, sie sei am Holzweg, stimme einfach nicht. In Paragraf 5 Absatz 2 stehe dezidiert, dass die Gemeinden von der Zahlungspflicht für Asylberechtigte ausgenommen seien. Hier werde also ein Rechtsbruch begangen. Daher habe seine Fraktion bereits im heurigen Budgetlandtag den Antrag zur Optimierung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung gestellt. Oberösterreich sei hier den richtigen Weg gegangen und Niederösterreich solle sich daran orientieren. Das Modell dort zeige, dass Asylberechtigte nicht wie in Niederösterreich 838 Euro, sondern nur 365 Euro bekämen und wer Wertekurse besuche, bekäme einen Integrationsbonus von 155 Euro. Bei der bedarfsorientierten Mindestsicherung lege sich so mancher in die soziale Hängematte. Man brauche ein gerechteres Fördermodell. Es bestehe dringender Handlungsbedarf.

Abgeordneter Rupert   D w o r a k   (SP) betonte, in Niederösterreich sei man mit der Herausforderung der Unterbringung von Kriegsflüchtlingen mustergültig umgegangen. Er danke dafür, dass Niederösterreich und die niederösterreichischen Gemeinden diese Aufgabe mustergültig erfüllt haben. Die Maßnahmen, die man gesetzt habe, hätten auch zur Entlastung des Hotspots in Traiskirchen beigetragen.

Abgeordneter Ing. Bernhard   E b n e r   (VP) sagte, die VPNÖ stehe auf Seiten der Leistungswilligen und Leistungsbereiten. Man verstehe die Mindestsicherung als Sprungbrett zurück in den Arbeitsmarkt. Wer arbeiten gehe dürfe nicht der Dumme sein.

Abgeordneter Udo   L a n d b a u e r   (FP) kritisierte, dass von so manchem Vorredner mit keinem Wort auf die Problematik, die die FP diskutieren wollte, eingegangen worden sei. Man könne die Tatsachen nicht beiseiteschieben. Seine Fraktion werde auch weiterhin die Missstände aufzeigen.

Es folgte eine weitere Aktuelle Stunde zum Thema „Strukturreform und Wirtschaftlichkeit zum Wohle der Patienten".

Abgeordnete Dr. Gabriele   V o n   G i m b o r n   (FRANK) kritisierte, dass die Hauptbereiche der Zuständigkeiten in keiner Weise abgestimmt seien. So könne ein Gesundheitssystem nicht funktionieren. Behandlungen sollten am best point of service erfolgen. Man schaffe es aber nicht die notwendigen Signale zu setzen, damit der Zug in die richtige Richtung fahre. Es fehle eine ganzheitliche Führung. Man brauche eine gemeinsame Strategie.

Klubobfrau Dr. Helga   K r i s m e r - H u b e r   (G) betonte, man brauche eine Gesundheitskassa, man habe aber eine Fülle von regionalen und berufsbezogenen eigenen Kassen. Man fordere eine Gesundheitskasse für alle. Man lebe in einer Zweiklassenmedizin. Außerdem kritisierte sie den Personalmangel, der jetzt einen neuen Höhepunkt erreicht habe. Betriebsräte würden öffentlich auftreten und davor warnen, dass es zu wenig Pflegepersonal gebe. Darauf müsse man reagieren.

Abgeordneter Dr. Herbert   M a c h a c e k   (FRANK) meinte, Österreich liege bei den Ausgaben im Gesundheitsbereich im internationalen Spitzenfeld. Die Aufenthaltstage der Patientinnen und Patienten im Spital würden zwar kürzer, gleichzeitig seien die Österreicherinnen und Österreicher aber immer öfters im Krankenhaus zur Behandlung. Überdies habe Österreich zu viele Spitalsbetten und es gebe einen Mangel an Ärzten und Pflegepersonal. Niederösterreich sei das einzige Bundesland in Österreich, das über drei Universitätskliniken verfüge.

Abgeordneter Ing. Martin   H u b e r   (FP) sagte, im niederösterreichischen Gesundheitswesen müsse etwas bewegt und verändert werden, um eine Zwei- bzw. Dreiklassenmedizin zu verhindern. Im niedergelassenen Bereich gebe es zu wenige Ärzte, nannte er insbesondere den ländlichen Raum. Es dürfe nicht nur in die medizinische Infrastruktur investiert werden, vielmehr müssten auch neue Arbeitsplätze in den Spitälern im Bereich der Pflege geschaffen werden. 

Abgeordneter Dr. Walter   L a k i   (FRANK) hielt fest, im Gesundheitswesen in Niederösterreich gebe es eine „totale Planwirtschaft". Es gebe jährlich Ausgaben von über 38 Milliarden Euro für das heimische Gesundheitswesen. Es sei eine Verfassungsreform notwendig, um den Föderalismus im Spitalswesen in Österreich zu verbessern.

Abgeordnete Heidemaria   O n o d i   (SP) betonte, man müsse alle Verantwortlichen und Spezialisten einbeziehen, wenn es um die geplante Strukturreform zum Wohle der Patienten gehe. Österreicherinnen und Österreicher hätten einen sehr breiten Zugang zum Gesundheitswesen. Es gebe den österreichischen Strukturplan mit einem Planungshorizont bis 2020, worin auch eine Spezialisierung in den Spitälern festgelegt werde. Der Patient müsse immer die bestmöglichen Behandlungen erhalten. Eine Gesamtlösung auf österreichischer Ebene im Gesundheitssystem sei notwendig. 

Abgeordneter Karl   B a d e r   (VP) sagte, die niederösterreichische Gesundheitspolitik biete die Möglichkeit, das Wohl der gesamten Bevölkerung im Blick zu haben. Seit 1970 sei die Sterblichkeit der Bevölkerung sehr stark gesunken, gleichzeitig sei die Lebenserwartung der Menschen in den letzten Jahrzehnten stark angestiegen. Das Ziel als Bundesland Niederösterreich sei es, diese positiven Trends weiter fortzuführen. Es gehe aber auch um die Finanzierbarkeit des Gesundheitssystems. In diesem Zusammenhang sei es wichtig, dass die durchschnittliche Verweildauer der Patienten in den Landeskliniken in den letzten Jahren gesunken sei, auch die Patientenzufriedenheit in den Spitälern werde laufend besser. Es gehe darum, Spitzenmedizin für alle Patientinnen und Patienten anzubieten.

Klubobmann Gottfried   W a l d h ä u s l   (FP) sagte, es gebe Schwachstellen im Gesundheitswesen, und Aufgabe der Politik sei es, darauf hinzuweisen. Es gehe nicht um eine Verunsicherung der Bevölkerung. 

Die weitere Berichterstattung über die Sitzung des NÖ Landtages findet man unter http://www.landtag-noe.at/service/politik/landtag/NLK/LANDTAG20160707.doc.

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