Die Bundesregierung hat gestern die ersten Lockerungen für Pflege- und Betreuungseinrichtungen bekannt gegeben. So dürfen die Bewohnerinnen und Bewohner künftig etwa nicht mehr nur einen Besuch pro Woche von nur einer Person, sondern zwei Besuche pro Woche mit jeweils zwei Personen empfangen. Niederösterreichs zuständige Landesrätinnen Christiane Teschl-Hofmeister und Ulrike Königsberger-Ludwig zu den Neuerungen: „Lockerungen zum Wohle der Bewohnerinnen und Bewohner sind natürlich grundsätzlich zu begrüßen. In den letzten Wochen hat sich die Lage in unseren Einrichtungen langsam entspannt, was entsprechende Neuregelungen möglich macht. Dennoch müssen die gesetzten Sicherheits- und Hygienemaßnahmen weiterhin penibel eingehalten werden.“
Der Rückgang der Infektionszahlen sei vor allem auf das große Engagement der Bediensteten, die umfangreichen Sicherheits- und Hygienekonzepte aber auch auf die Impfung zurück zu führen. „Es gilt nun stets abzuwägen, welche Lockerungen bzw. Maßnahmen weiter gesetzt werden müssen. Uns muss bewusst sein, dass die Situation immer noch angespannt ist“, so Teschl-Hofmeister und Königsberger-Ludwig, und betonen: „Gleichzeitig müssen wir jede Möglichkeit nutzen, um Lockerungen im Sinne unserer Bewohnerinnen und Bewohner und deren Angehörigen möglich zu machen. Die Gesundheit aller Beteiligten ist dabei stets von oberster Priorität.“ Verstärkt werden die Maßnahmen im Bereich der mobilen Pflege – die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen hier künftig einen maximal sieben Tage alten negativen Coronatest vorweisen und zusätzlich eine FFP2-Maske tragen.
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