27.09.2017 | 11:13

Brandstetter und Schwarz informierten zum Thema „Alltagsbegleitung & Erwachsenenschutz“

„Es geht um Begleitung und Betreuung“

Im Bild von links nach rechts: Otto Huber vom Amt der NÖ Landesregierung, Landesrätin Barbara Schwarz, Vizekanzler Wolfgang Brandstetter und Eva Friessenbichler vom Pflege- und Betreuungszentrum Wiener Neustadt
Im Bild von links nach rechts: Otto Huber vom Amt der NÖ Landesregierung, Landesrätin Barbara Schwarz, Vizekanzler Wolfgang Brandstetter und Eva Friessenbichler vom Pflege- und Betreuungszentrum Wiener Neustadt © NLK ReinbergerDiese Datei steht nicht mehr zum Download zur Verfügung. Bild anfordern

Vizekanzler Wolfgang Brandstetter und Landesrätin Barbara Schwarz machten sich am heutigen Mittwoch bei einem gemeinsamen Besuch im Pflege- und Betreuungszentrum Wiener Neustadt ein Bild von der modernen Einrichtung. Anschließend wurde im Rahmen eines Mediengesprächs zum Thema „Alltagsbegleitung meets Erwachsenenschutz“ informiert.

„Der soziale Alltagsbetreuer soll die pflegenden Angehörigen entlasten und beispielsweise stundenweise ins Haus kommen.“, meinte Schwarz. „Dabei handelt es sich um eine Betreuung und keine Pflege, es geht aber auch darum, Betroffene zu motivieren“, führte die Landesrätin aus und erinnerte an Hilfestellungen bei gemeinsamen Tätigkeiten wie Kochen und Aufräumen der Wohnung. Wichtig sei auch, den Menschen zu helfen, soziale Kontakte zu knüpfen. „Die Menschen werden immer älter, es gibt immer mehr Singlehaushalte, und deshalb braucht es immer mehr Begleitung“, sagte sie. Unsere Alltagsbegleiter sollten auch zum neuen Erwachsenenschutzrecht geschult werden, so Schwarz.

Vizekanzler Brandstetter meinte, mit 1. Juli 2018 trete das neue Erwachsenenschutzrecht in Kraft, aus „Sachwaltern“ würden dann „Erwachsenenvertreter“. „Aufgrund einer stark steigenden Anzahl an Sachwalterschaften, allein von 2003 bis 2015 haben sich die Sachwalterschaften von ca. 30.000 auf rund 60.000 verdoppelt, war daher grundlegender und dringender Änderungsbedarf gegeben“, informierte er. „Damit soll für jede Situation die bestmögliche Lösung gefunden werden, um der betroffenen Person so lang wie möglich ein selbstbestimmtes Handeln zu ermöglichen“, sagte der Justizminister. Das neue Erwachsenenschutzgesetz stelle den betroffenen Menschen in den Mittelpunkt, um Autonomie, Selbstbestimmung und Entscheidungsfreiheit möglichst lange und umfassend zu erhalten. Die Entscheidungsfähigkeit der Betroffenen würde wesentlich gestärkt, so Brandstetter.

Alltagsbegleiter sollen Menschen, die Hilfe benötigen, unterstützen. Die Unterstützung durch Alltagsbegleiter stellt eine Alternative zur 24-Stunden-Betreuung dar. Die Alltagsbegleiter sollen die Betroffenen im Alltag unterstützen, etwa beim Einkaufen oder bei Behördenwegen. Darüber hinaus können sie Ansprechpartner und Gesellschafter in der Freizeit sein. Das Bundesland Niederösterreich hat mit den Alltagsbegleitern dafür ein neues Berufsbild entwickelt und befindet sich aktuell in den Vorbereitungen für die Ausbildungskurse. Diese neuartige Betreuungsform soll über verschiedene Trägerorganisationen angeboten werden.

Nähere Informationen: Büro LR Schwarz, Mag. (FH) Dieter Kraus, Telefon 02742/9005-12655, E-Mail dieter.kraus@noel.gv.at.

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