09.02.2012 | 14:10

EU-Kommission genehmigt Ökostromgesetz 2012

Pernkopf: Ausbau bringt sauberen Strom für 70.000 NÖ Haushalte

„Damit kann das Gesetz im Sommer 2012 in vollem Umfang in Kraft treten - ein wichtiger Schritt für das Erreichen der Energie-Ziele in Niederösterreich. Bis zum Jahr 2015 sollen laut Energiefahrplan des Landes 100 Prozent des Strombedarfs aus erneuerbarer Energie gedeckt werden", meint Energie-Landesrat Dr. Stephan Pernkopf zu dem Umstand, dass die EU-Kommission grünes Licht für das Ökostromgesetz 2012 gegeben hat.

„Schon im Vorjahr konnte dank der Initiative von Bundesminister Dr. Reinhold Mitterlehner mit dem ersten Teil des Ökostromgesetzes, dem Abbau der Projekt-Warteliste bei Photovoltaik und Windkraft, begonnen werden. Die Umsetzung dieser Warteliste bringt Niederösterreich rund 1.500 größere Photovoltaik-Projekte und rund 100 zusätzliche Windkraftanlagen", so Pernkopf.

Mit dem positiven Ergebnis der wettbewerbsrechtlichen Prüfung durch die EU-Kommission kann nun per 1. Juli 2012 der zweite Teil des Ökostromgesetzes in Kraft treten. Dieser enthält die Aufstockung der jährlichen Mittel von 21 auf 50 Millionen Euro. „Damit ist sichergestellt, dass auch heuer in Niederösterreich Mittel für 200 größere Photovoltaik-Projekte und 50 Windkraftanlagen zur Verfügung stehen. Der Ökostrom-Ausbau wird 2012 sauberen Strom für weitere 70.000 Haushalte liefern", betont der Landesrat.

Die Statistik zeigt, dass Niederösterreich im Bundesländer-Vergleich am meisten von dem Ökostrom-Ausbau profitiert. „In den vergangenen fünf Jahren sind mehr als eine Milliarde Euro an Tarifförderung nach Niederösterreich geflossen. Das ist in etwa ein Drittel der gesamten Ökostrom-Mittel - wichtiges Geld für den ländlichen Raum. Davon profitieren der Handel, Elektriker, Monteure und die Bauwirtschaft in den Regionen. Jetzt ist es wichtig, dass auch wettbewerbsfähige Tarife für das neue Gesetz verordnet werden, damit kein Geld in den Fördertöpfen liegen bleibt", so Pernkopf abschließend.

Nähere Informationen beim Büro LR Pernkopf unter 02742/9005-15473, Mag. Markus Habermann, e-mail markus.habermann@noel.gv.at.

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